Erholungsgebiete im Landkreis München meiden

Landratsamt ruft zur Beachtung der landesweiten Ausgangsbeschränkungen auf

Auch zu Ostern: Mit dem Radl an den See für ein Picknick ist ausdrücklich nicht erlaubt. Foto: Daniel Mielcarek

Auch zu Ostern: Mit dem Radl an den See für ein Picknick ist ausdrücklich nicht erlaubt. Foto: Daniel Mielcarek

München · Eine kurze Spazierrunde allein oder mit weiteren Haushaltsangehörigen ja, Grillpartys und Picknicks im Park oder längeres Verweilen auf Parkbänken nein. Die Ausgangsbeschränkungen, die die Bayerische Staatsregierung am 21. März erlassen hat, regeln aktuell weite Teile des täglichen Lebens.

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Der Grundsatz der Regelungen: zur Arbeit, zum Arzt, zum Lebensmitteleinkauf oder zur Hilfe für andere. Alles andere kann und muss warten!

Und auch, wenn Sport, Spazieren gehen und Bewegung an der frischen Luft alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands weiterhin erlaubt sind, ist darauf zu achten, die Aufenthalte im Freien so kurz wie möglich zu halten und sich dabei nur im näheren Umfeld der eigenen Wohnung zu bewegen.

Kein längerer Aufenthalt in Erholungsgebieten

Diese Regelungen betreffen selbstverständlich auch die Erholungsgebiete und Badeseen im Landkreis München, konkret den Bereich um die Dürnsteiner Brücke, Forst Kasten, die Isar und die Isarauen, Deininger Weiher, Feringasee, Garchinger See, Heimstettener See, Taxetweiher, Unterföhringer See sowie Unterschleißheimer See. Dennoch mussten hier in den vergangenen Tagen bereits zahlreiche Platzverweise ausgesprochen werden.

Landrat Christoph Göbel appelliert mit Blick auf das anstehende Wochenende eindringlich an alle Bürger, die geltenden Beschränkungen und Auflagen unbedingt genau einzuhalten: „Leider mussten wir auch am vergangenen Wochenende feststellen, dass in unseren Erholungsgebieten entgegen der Anordnung der Bayerischen Staatsregierung wieder zahlreiche Menschen ohne ausreichenden Abstand oder sogar in Gruppen unterwegs waren, die teils über Stunden Picknicks im Grünen veranstaltet haben. Mir ist bewusst, dass es nicht immer einfach ist, sich an die Einschränkungen zu halten und auf lieb gewonnene Gewohnheiten und Freiheiten zu verzichten, insbesondere jetzt, wo der Frühling langsam Fahrt aufnimmt und das Wetter nach draußen lockt.

Ich bitte Sie jedoch nachdrücklich: Bleiben Sie, wann immer möglich, zu Hause! Wir alle müssen jetzt eigene Interessen zurückstellen und Rücksicht auf unsere Mitmenschen nehmen. Dies alles dient in erster Linie dazu, unser Gesundheitssystem, auf das wir alle – jung wie alt – im Ernstfall angewiesen sind, nicht zu überfordern. Dazu müssen wir die Zahl der Neuinfektionen so weit wie möglich eindämmen. Und ich warne ausdrücklich davor, durch jüngeres Alter, geringe Risikofaktoren oder das Tragen eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes ein falsches Sicherheitsgefühl entstehen zu lassen. Der wirksamste Schutz in diesen Tagen ist und bleibt die soziale Distanz – auch wenn es schwer fällt. Ich danke deshalb ausdrücklich all denjenigen, die sich an die geltenden Bestimmungen halten und so dazu beitragen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.“

Die Einhaltung der Ausgangsbeschränkungen wird auch am Osterwochenende wieder intensiv kontrolliert. Wer gegen die Anordnungen verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.

Artikel vom 09.04.2020
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