Chefsessel zu vergeben

Bei der Wahl zum OB treten 14 Kandidaten in München an

Treten gemeinsam mit elf weiteren Kandidaten am 15. März an: (v. l.) Katrin Habenschaden (Grüne), OB Dieter Reiter (SPD) und Kristina Frank (CSU). 	Fotos: VA

Treten gemeinsam mit elf weiteren Kandidaten am 15. März an: (v. l.) Katrin Habenschaden (Grüne), OB Dieter Reiter (SPD) und Kristina Frank (CSU). Fotos: VA

München · Gleich dreimal haben die Münchner am Sonntag, 15. März, die Qual der Wahl. So wird an diesem Tag sowohl der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt gewählt, ebenso wie der Stadtrat als auch der jeweilige Bezirksausschuss, von denen es ganze 25 Stück in München gibt.

15. März: Kommunalwahl 2020
Wochenblatt-Redakteur Benjamin Schuldt über die Kommunalwahlen
Artikel vom 06.03.2020

Oberbürgermeisterwahl München 2020
Alle Kandidierende - Check der drei aussichtsreichen Kandidaten

Kommunalwahl 2020 - Kandidaten - Ergebnisse
Landkreis Ebersberg und Umgebung: Bürgermeister, Gemeinderat, Landrat, Kreistag, Oberbürgermeister, Stadtrat, Bezirksausschuss

Bei der Wahl des Oberbürgermeisters hat jeder Wähler nur eine Stimme zu vergeben, während man bei der Stadtrats- und Bezirksausschusswahl so viele Stimmen hat, wie Plätze zu vergeben sind.

Wählen dürfen übrigens nicht nur deutsche Staatsbürger über 18 Jahre mit Wohnsitz in München, sondern auch ebensolche EU-Bürger, die 18 Jahre alt sind und mindestens seit drei Monaten in München leben.

Gleich 14 Bewerber gibt es für das Amt des Oberbürgermeisters. Amtsinhaber Dieter Reiter (SPD) hat seinen Hut nach seiner ersten Amtszeit wieder in den Ring geworfen und muss sich folgenden Mitbewerbern stellen:

CSU: Kristina Frank, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Katrin Habenschaden, FREIE WÄHLER / FW München: Hans-Peter Mehling, FDP: Dr. Jörg Hoffmann, ÖDP: Tobias Ruff, DIE LINKE: Thomas Lechner, Bayernpartei: Richard Progl, AfD: Wolfgang Wiehle, FAIR - Freie Allianz für Innovation und Rechtsstaatlichkeit: Ender Beyhan-Bilgin, München-Liste: Dirk Höpner, mut: Stephanie Dilba, Die PARTEI: Moritz Weixler und für ZuBa - Zusammen Bayern e.V.: Cetin Oraner.

Für Dieter Reiter steht viel auf dem Spiel, gilt München doch als rote Hochburg und wurde bis auf die Jahre 1978 bis 1984 (Erich Kiesl/CSU) seit 1948 durchgängig von einem SPD-Bürgermeister regiert. Bei der Oberbürgermeisterwahl hat derjenige Kandidat gewonnen, der mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen kann. Gelingt dies keinem der Bewerber, findet am Sonntag, 29. März, eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten statt, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten.

Seine beiden Hauptkonkurrentinnen im Rennen um den Chefsessel im Rathaus sind Kristina Frank (CSU) und Katrin Habenschaden (Grüne). Ein ausführliches Porträt der drei aussichtsreichsten Kandidaten finden Sie unter www.wochenanzeiger.de auf der Themenseite Kommunalwahl (www.wochenanzeiger.de/article/228319.html). Hier haben wir die Kandidaten für Sie auf Herz und Nieren überprüft.

Die Kommunalwahl findet alle sechs Jahre statt, der Termin wird von der bayerischen Staatsregierung festgelegt. Die Überlegung, die im Zuge der Diskussion um die Ausbreitung des Coronavirus entstanden ist, ob man die Wahl nicht verschieben solle, wurde vom Wahlamt abgelehnt. Konkret erklärt dazu das Wahlamt: "Für eine Verschiebung der Kommunalwahl gibt es keinerlei Grund und es zeichnet sich auch keiner ab."

Sollte sich die Situation unerwartet derart verändern, dass eine Verschiebung des Kommunalwahltermins in Erwägung gezogen werden könnte, wäre das eine Entscheidung des Freistaats Bayern. Die Landeshauptstadt München als Wahlbehörde ist nicht berechtigt, eigenständig den Wahltermin zu ändern. Wer sich Sorgen macht, bei einem möglichen Wahlgang Gefahr zu laufen sich anzustecken, kann auch auf die Briefwahl zurückgreifen. Noch bis zum Mittwoch, 11. März, um 11 Uhr, kann man online die Unterlagen beantragen. Damit fiele der konkrete Gang zur Wahlurne aus.

Die Kommunalwahl hat ein paar Besonderheiten, die es zu beachten gilt: Jeder Wähler hat, wie bereits erwähnt, so viele Stimmen wie es Stadträte (80, Anm. d. Redaktion) beziehungsweise Bezirksausschussmitglieder gibt. Hier besteht die Möglichkeit eine ganze Liste zu wählen, oder aber einzelnen Personen mehrere Stimmen (maximal drei!) zu geben, das nennt man dann KUMULIEREN. Der Wähler kann seine Stimmen auch über mehrere Listen hin verteilen, das nennt man dann PANASCHIEREN.

Gibt man einem Kandidaten allerdings mehr als drei Stimmen ist der Wahlzettel ungültig. Das gilt auch dann, wenn man mehr Stimmen auf dem Wahlzettel ankreuzt, als einem zur Verfügung stehen. Der Wählerwille muss immer klar zu erkennen sein. Ist er das nicht, verliert der Wahlzettel seine Gültigkeit. Weniger als die zulässigen Stimmen darf man allerdings schon vergeben, gibt man einen leeren Stimmzettel ab, ist dieser ebenfalls ungültig. hw

Artikel vom 06.03.2020
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