Landkreis bezuschusst Abos

Deutliche Entlastung für regelmäßige Nutzer des MVV

Neue M-Zone:15 der 29 Landkreiskommunen gehören künftig zum jetzt wesentlich erweiterten „Innenstadtbereich“. Foto: CC0

Neue M-Zone:15 der 29 Landkreiskommunen gehören künftig zum jetzt wesentlich erweiterten „Innenstadtbereich“. Foto: CC0

Landkreis München Nord/Unterschleißheim · Der Tarifreform im Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV), die zum 15. Dezember in Kraft tritt, gingen langwierige Diskussionen und harte Verhandlungsrunden voraus. Vor allem die Stadt Unterschleißheim hatte sich hier stark in die Diskussion eingebracht, um eine Verteuerung der Tickets abzuwenden.

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Im Ergebnis profitieren von der jetzt stark vereinfachten Tariflogik ein Großteil der Fahrgäste, nicht nur, weil das System übersichtlicher wird, für viele wird die Nutzung des Nahverkehrs auch finanziell attraktiver.

Für 522 Euro in Stadt- und Landkreisgebiet unterwegs

15 der 29 Landkreiskommunen gehören künftig zum jetzt wesentlich erweiterten „Innenstadtbereich“, der neuen M-Zone, und zählen somit zu den ganz wesentlichen „Gewinnern“ der Reform. Damit jene Landkreisbürger, die nicht der neuen M-Zone zugeschlagen wurden, bei ihren Wegen nach München oder im Landkreis nicht benachteiligt werden, hat der Kreistag nun für Ausgleich gesorgt, der auch für Unterschleißheim gilt: Ab kommendem Jahr wird der Landkreis all jenen Besitzern eines MVV-Jahresabos über den Geltungsbereich Zone M + Zone 1 sowie Zone M + Zone 1 und Zone 2 den Differenzbetrag zum Zone-M-Ticket nachträglich erstatten. Landkreisbürger fahren also künftig für 522 Euro (Preis bei jährlicher Zahlung) auch in die Zone 1 bzw. 2. Der finanzielle Ausgleich ist zunächst auf zwei Jahre (2020 und 2021) beschränkt, nämlich bis zu dem Zeitpunkt, an dem der nächste Schritt der Reform in Kraft treten soll.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um in den Genuss der Kostenerstattung zu kommen. Man muss

  • seinen Erstwohnsitz im Landkreis München haben
  • ein MVV-Jahresabo der Geltungsbereiche M+1 oder M+2 abgeschlossen haben (dies gilt für folgende Zeitkartenarten: IsarCard, IsarCard 9 Uhr, IsarCard 65, IsarCardJob oder Ausbildungstarif I bzw. II)

Kosten für andere Tickets, die etwa über die Zone 2 hinausgehen, werden nicht erstattet.

Der Differenzbetrag wird jeweils jährlich im Nachhinein ausbezahlt. Beginnt die Laufzeit des Jahrestickets beispielsweise im Mai 2020, so kann der Inhaber frühestens im Mai 2021 die Kostenerstattung beantragen. Dazu muss er im Bürgerbüro die Jahresbescheinigung des Abonnements vorlegen. Die Heimatgemeinden prüfen parallel, ob der Ticketinhaber das komplette Jahr über seinen Erstwohnsitz im Landkreis gehabt hat. Die ersten Auszahlungen stehen somit im Januar 2021 an. Das Antragsverfahren soll möglichst unkompliziert vonstatten gehen. Wie es genau aussehen wird, wird aktuell noch erarbeitet.

Artikel vom 01.10.2019
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