Neues Phänomen

E-Scooter-Regeln während der Wiesn

Verkehrsrechtlichen Bestimmungen für Kraftfahrzeuge in Bezug auf Alkohol und Drogen gelten auch für E-Scooter. Das scheint nicht allen Fahrern bewusst zu sein. Foto: CC0

Verkehrsrechtlichen Bestimmungen für Kraftfahrzeuge in Bezug auf Alkohol und Drogen gelten auch für E-Scooter. Das scheint nicht allen Fahrern bewusst zu sein. Foto: CC0

München · So genannte „E-Scooter“ stellen ein neues Phänomen dar, mit dem die Münchner Polizei dieses Jahr schon oft konfrontiert wurde. Die ersten Monate haben gezeigt, dass leider viele alkoholisierte Personen dieses neue Fortbewegungsmittel wählen, was immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen führt und Strafanzeigen zur Folge hat.

Aus diesem Grund gelten zur Wiesnzeit folgende Regeln:
Mit E-Scootern darf nicht in den Äußeren Sperrring eingefahren werden. Das Beenden des Leihvorgangs ist in diesem Bereich nicht möglich. Zusätzlich ist täglich von 17 Uhr bis 6 Uhr am Folgetag das Ausleihen von E-Scootern im erweiterten Wiesnumfeld nicht möglich.

In diesem Zusammenhang ist nochmals darauf hinzuweisen, dass es sich bei E-Scootern um Kraftfahrzeuge handelt und somit die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer gelten. Die Folgen einer Trunkenheitsfahrt (z.B. Führerscheinverlust) mit einem E-Scooter können identisch mit den Folgen einer Trunkenheitsfahrt mit dem Pkw sein!

D' Wiesn-Seitn

Artikel vom 23.09.2019
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