So gelingt Integration

Auszeichnung für das Migrationsprojekt de H-TEAM e.V.

Anerkennung für ihr Projekt erhielten Monika Zanner (3. v. re.), Vaceslav Bairaktar-Link (2. v. re.) und Torsten Sowa (3. v. li., alle H-TEAM e.V.) von Staatsminister Joachim Herrmann (re.), Regierungspräsidentin Maria Els und Stadträtin Alexandra Gaßmann

Anerkennung für ihr Projekt erhielten Monika Zanner (3. v. re.), Vaceslav Bairaktar-Link (2. v. re.) und Torsten Sowa (3. v. li., alle H-TEAM e.V.) von Staatsminister Joachim Herrmann (re.), Regierungspräsidentin Maria Els und Stadträtin Alexandra Gaßmann

München · Bayerns Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann hat gemeinsam mit der Integrationsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung, Gudrun Brendel-Fischer, und Regierungspräsidentin Maria Els am 19. Februar den Integrationspreis für den Regierungsbezirk Oberbayern verliehen. Einer der sechs Preisträger ist der Verein H-TEAM e.V. aus München.

Mit seinem Migrationsprojekt, das in Kooperation mit der Betreuungsstelle der Landeshauptstadt seit 2002 durchgeführt wird, wurde der H-TEAM e.V. als eine von sechs oberbayerischen Initiativen für seine hervorragende Integrationsarbeit ausgezeichnet. Das Projekt dient der Gewinnung und Begleitung von Migranten als rechtliche Betreuer für Migranten.

„Die Auszeichnung mit dem Integrationspreis 2018 bedeutet für uns eine Würdigung unserer bisherigen und zukünftigen Projektarbeit. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich auch der Betreuungsstelle der Landeshauptstadt München für die Unterstützung und langjährige Zusammenarbeit bedanken, ohne die unser Projekt gar nicht zustande gekommen wäre", sagte Vaceslav Bairaktar-Link, Leiter des Projekte bei H-TEAM e.V., bei der Preisverleihung. "Im Rahmen des Projekts suchen wir die Menschen mit Migrationshintergrund, die Interesse haben als Berufsbetreuer tätig zu werden, also rechtliche Betreuungen beruflich zu führen. Wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, unterstützen und begleiten wir Sie, um das Ziel zu erreichen.“

Rechtliche Betreuungen werden vom Betreuungsgericht für volljährige Personen eingerichtet, wenn diese wegen einer psychischen Krankheit, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst erledigen können und andere Hilfen nicht ausreichen. Rechtliche Betreuer unterstützen Menschen bei deren Behördenangelegenheiten, Bankgeschäften, Arztbesprechungen und in ähnlichen Situationen. Sie müssen für ihre Betreuten Entscheidungen treffen, wenn diese selbst nicht mehr für sich entscheiden können.

Artikel vom 21.02.2019
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