CSU will kostenlose Benutzung für Kinder unter 14 Jahren

Freier Eintritt in Münchner Bäder?

Bis zum Alter von sechs Jahren haben Kinder in Münchner Bädern freien Eintritt. Ein Stadtratsantrag sieht jetzt die Anhebung der Altersgrenze auf 14 Jahre vor. Foto: SWM

Bis zum Alter von sechs Jahren haben Kinder in Münchner Bädern freien Eintritt. Ein Stadtratsantrag sieht jetzt die Anhebung der Altersgrenze auf 14 Jahre vor. Foto: SWM

München · Die CSU-Fraktion im Münchner Stadtrat hat einen Antrag eingebracht, wonach Kinder unter 14 Jahren kostenlosen Eintritt in die städtischen Bäder bekommen sollen. Die Landeshauptstadt solle dafür den Stadtwerken als Bäderbetreiber einen finanziellen Ausgleich gewähren.

Zur Begründung führten Beatrix Burkhardt, Heike Kainz, Alexandra Gaßmann und Fraktionsvorsitzender Manuel Pretzl aus, dass in Frankfurt seit 1. Februar Kinder unter 14 Jahren in den Schwimmbädern kostenlos ihre Bahnen ziehen dürften. Diese Praxis gelte auch in Wien schon länger für die Familienbäder.

Auch in München dürfe es keine Frage des Geldbeutels sein, ob Kinder Schwimmbäder besuchen können. "Laut einer Umfrage der DLRG können etwa 59 Prozent der Kinder nicht sicher schwimmen – und das hat oft fatale Folgen", argumentieren die Poltiker. Um dem entgegen zu wirken, müssten Kinder so früh und so oft wie möglich schwimmen gehen können. Schwimmkenntnisse würden aber nicht nur helfen, Unfälle im und am Wasser zu vermeiden. Das Schwimmen gebe den Kindern auch ein Gefühl von Sicherheit und Selbstständigkeit und steigere ihr Selbstvertrauen.

Bisher haben Kinder unter sechs Jahren freien Eintritt in die städtischen Münchner Bäder. Zwischen vier und sechs Jahren würden viele Kinder das Seepferdchen-Abzeichen erringen. Gerade während und nach diesen Schwimmkursen sei es wichtig, dass die Kinder das Erlernte weiter üben und ihre Kenntnisse ausbauen. Daher sollte die Altersgrenze in der Gebührenordnung angepasst werden.

Die Stadtratsfraktion der Bayernpartei hat einen eigenen Antrag mit der gleichen Forderung eingebracht.

Artikel vom 07.02.2019
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