Gegen das Artensterben

München · »Rettet die Bienen!«: Eintragung ab 31. Januar möglich

Im Aktionsbündnis zum Volksbegehren vereint: Matthias Luy, Claus Obermeier, Ludwig Hartmann, Christian Hierneis, Jürgen Fernengel und Thommy Prudlo (v. li.). Foto: Franziska Baur

Im Aktionsbündnis zum Volksbegehren vereint: Matthias Luy, Claus Obermeier, Ludwig Hartmann, Christian Hierneis, Jürgen Fernengel und Thommy Prudlo (v. li.). Foto: Franziska Baur

München · »Rettet die Bienen!« Mit diesem Slogan geht das Aktionsbündnis München, dem über 40 Verbände und Organisationen angehören, in die heiße Phase des Volksbegehrens Artenvielfalt. Diese heiße Phase ist der Eintragungszeitraum vom 31. Januar bis 13. Februar.

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Innerhalb dieser 14 Tage haben alle Wahlberechtigten in Bayern die Gelegenheit, an der Gesetzgebung im Freistaat mitzuwirken und eine Entscheidung für die nächsten Generationen zu unterstützen.

Konkret geht es um eine Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes. Ein entsprechender Entwurf soll mit dem Volksbegehren zur Verabschiedung durch den Landtag vorgelegt werden. Die erste Hürde dafür waren 25.000 Unterstützer-Unterschriften, die die Initiatoren im vergangenen Herbst gesammelt haben. Genau genommen waren es sogar über 100.000 und damit auch ein Signal, welche Bedeutung die Gesetzesänderung für die Wähler hat.

Im Eintragungszeitraum ab 31. Januar kann sich jeder in Bayern Wahlberechtigte im Rathaus (in München gibt es noch sieben weitere Stellen) eintragen. Damit der Entwurf in den Landtag geht, braucht er innerhalb von zwei Wochen rund eine Million Unterstützer. Genau genommen müssen es zehn Prozent der im Freistaat rund 10 Millionen Wahlberechtigten sein.

»Wir gehen davon aus, dass wir das schaffen«, zeigt sich Claus Obermeier optimistisch. Als Sprecher und Koordinator des Aktionsbündnisses kümmert er sich seit Wochen um kaum ein anderes Thema. Ein Thema, bei dem es – anders als der Slogan vermuten lässt – um weit mehr als Bienen geht.

»Viele Umweltthemen sind in Bayern seit Jahrzehnten liegengeblieben«, kritisiert Obermeier und verweist auf die Gesetzeslage in anderen Bundesländern. Die Initiatoren des Volksbegehrens wollen ein Naturschutzgesetz schaffen, dass vor allem den Schutz der Artenvielfalt in Bayern zum Ziel hat. Ein wichtiger Punkt ist dabei die ökologische Landwirtschaft nach dem Öko-Landbaugesetz. In Bayern sollen bis 2025 mindestens 20 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen ökologisch bewirtschaftet werden. Bis 2030 sollen es 30 Prozent sein.

Für staatliche Flächen fordert der Gesetzesvorschlag eine striktere Regel: Diese sollen bereits ab 2020 ökologisch bewirtschaftet werden, also ab kommendem Jahr.

»Das kann man schaffen, das ist absolut realistisch«, entkräftet Obermeier die vergleichsweise kurze Frist. Voraussetzung dafür ist die Rechtsgültigkeit des Gesetzes. Davor stehen das Erreichen des Quorums, die Zustimmung der Mehrheit und die Verabschiedung durch den Landtag. Sollte der neue Text im Parlament durchfallen, muss es ein Gegengesetz verfassen. Zwischen dem eingebrachten Entwurf und dem Gegengesetz müssen die Bayern dann innerhalb eines halben Jahres nach dem Volksbegehren – also bis 13. August – in einem Volksentscheid befinden. Die Mehrheit entscheidet über die Neufassung. Hier können die Bayern in direkter Demokratie über ein Landesgesetz bestimmen.

Papier ist bekanntermaßen geduldig, doch Claus Obermeier geht davon aus, dass die Neufassung des Gesetzes von der Staatsregierung und der Landespolitik ernstgenommen wird. »Wir merken, dass es nach der Landtagswahl eine größere Sensibilität im Parlament und in den Ausschüssen gibt«, meint er. Obermeier hält es für unwahrscheinlich, dass Politik gegen den Mehrheitswillen der Bürger gemacht werde.

Das neue Gesetz fordert einmal pro Legislaturperiode (fünf Jahre) einen Bericht zur Lage der Natur. Darin soll dem Landtag und der Öffentlichkeit auf Basis ausgewählter Inidikatoren über den Status und die Entwicklung der biologischen Vielfalt in Bayern berichtet werden.

Mehr Regulierung erfordert die Maßgabe, wonach Himmelsstrahler (in der Regel zu Werbezwecken) und Einrichtungen mit ähnlicher Wirkung unzulässig sind. Diese wirken sich nämlich unter anderem negativ auf die Insektenfauna aus, weil in tiefster Dunkelheit helles Licht erzeugt und über Kilometer abgestrahlt wird. Mehr Regulierung bedeutet auch der Gewässerrandstreifen, der an natürlichen fließenden oder stehenden Gewässern nicht garten- oder ackerbaulich genutzt werden darf. Ziel dieser Maßnahme ist der Schutz des Wassers, wie er laut Obermeier in vielen Bundesländern bereits geregelt sei.

Der Einsatz von Pestiziden und Bioziden soll eingeschränkt und in gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteilen und Biotopen verboten werden.

Mit diesen und weiteren Maßnahmen soll die Artenvielfalt erhalten und gestärkt werden. Ein Indikator für diese Artenvielfalt ist die Biene, neben der Honigbiene ganz besonders die Wildbiene, die in vielen Arten in Bayern vorkommt. Doch diese Anzahl hat zuletzt erheblich abgenommen.

Wer also im Freistaat mitreden will, der trägt sich beim Volksbegehren ab 31. Januar in seinem Rathaus ein. Weitere Informationen, Möglichkeiten zur Mitwirkung und den Gesetzentwurf hat das Aktionsbündnis im Internet auf www.volksbegehren-artenvielfalt.de zusammengetragen. Von Carsten Clever-Rott

Artikel vom 18.01.2019
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