Die Bürger entscheiden

Aschheim stimmt am Sonntag über Drittelerlass bei Altstraßen ab

Die Gemeinde Aschheim lässt derzeit viele sogenannte »Altstraßen« erschließen – wie hier die Salmdorfer Straße in Dornach. Ob den Anliegern dafür ein Drittel der Erschließungskosten erlassen wird, dürfen die Bürger am Sonntag selbst entscheiden. F.: bs

Die Gemeinde Aschheim lässt derzeit viele sogenannte »Altstraßen« erschließen – wie hier die Salmdorfer Straße in Dornach. Ob den Anliegern dafür ein Drittel der Erschließungskosten erlassen wird, dürfen die Bürger am Sonntag selbst entscheiden. F.: bs

Aschheim · Bis ganz Bayern am 14. Oktober wählt, geht noch ein Monat ins Land. In der Gemeinde Aschheim werden die Bürger bereits am Sonntag, 16. September, zur Urne gebeten.

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Bei dem Bürgerentscheid geht es vor allem um das liebe Geld – genauer: darum, ob den Anliegern bestimmter Altstraßen in Aschheim und Dornach ein Drittel der Erschließungskosten erlassen wird.

In Sachen »Drittelerlass« stehen sich zwei Lager gegenüber: die Bürgerinitiative (BI) Straßenerschließung Aschheim/Dornach und die beiden führenden Fraktionen im Gemeinderat, CSU und SPD. Beide Seiten haben Wahlkampf betrieben, Flugblätter an die Bürger verteilt. Während die BI auf vielen Plakaten um »Ja-Stimmen« für jenen Drittelerlass wirbt, hat der Gemeinderat sich gegen diesen ausgesprochen. Das letzte Wort haben nun also die Aschheimer Bürger – wie schon im Oktober 2016, als sie die geplante Ansiedlung eines Schlachthofs mit großer Mehrheit (87 Prozent) ablehnten.

Diesmal geht es um Altstraßen und Erschließungskosten: ein recht komplexes Thema, das der Laie erst einmal durchblicken muss. Altstraßen sind kommunale Straßen, die vor über 25 Jahren angelegt worden sind. »In den 1960er bis 80er Jahren wurde oftmals aus Rücksichtnahme auf die finanzielle Belastung von Beitragspflichtigen auf die erstmalig endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage verzichtet und stattdessen lediglich eine Asphaltdeckschicht als Staubschutz aufgetragen«, informiert die Gemeinde Aschheim auf ihrer Homepage. Altstraßen sind zwar voll funktionsfähig, gelten aber juristisch gesehen als noch nicht erschlossen.

In Bayern wurde 2016 das Abgabegesetz geändert: Ab dem 1. April 2021 gelten Altstraßen automatisch als erschlossen, können danach also nicht mehr abgerechnet werden. Die Gemeinde Aschheim lässt daher aktuell umfangreiche Straßenbauarbeiten durchführen. Für sanierte Altstraßen im Zeitraum von 1. April 2012 bis 31. März 2021 hat der Gesetzgeber den Kommunen die Möglichkeit gegeben, den betroffenen Anliegern ein Drittel der Erschließungskosten zu erlassen. Darunter fallen insgesamt 26 Altstraßen in den Orten Aschheim und Dornach.

Die Fraktionen im Gemeinderat haben einen pauschalen Drittelerlass abgelehnt. Der gesetzlich festgelegte Ermäßigungszeitraum von 2012 bis 2021 führe dazu, dass nur etwa die Hälfte der Altstraßen in den Genuss des Erlasses kommen, erläutert Ingrid Lenz-Aktas, Gemeinderätin und stellvertretende Vorsitzende der SPD Aschheim/Dornach. Die andere Hälfte sei bereits vor 2012 abgerechnet worden.

»Deren Anlieger haben also ebenso wenig eine Chance auf eine nachträgliche Reduzierung ihrer Kosten wie die Anlieger an allen neu gebauten Straßen«, führt Lenz-Aktas aus. »Diese willkürliche Aufteilung, die allein der Gesetzgeber zu verantworten hat, halten wir für außerordentlich ungerecht.«

Statt eines pauschalen Drittelerlasses sollte es Einzelfalllösungen für diejenigen Fälle geben, in denen die Kosten für die Straßenerschließung aufgrund schwieriger Baubedingungen unzumutbar hoch sind, erklärt Ingrid Lenz-Aktas.

Die BI Straßenerschließung Aschheim/Dornach, von betroffenen Eigentümern ins Leben gerufen, pocht derweil auf den gesetzlich vorgesehenen Drittelerlass. Nur durch die Übergangsregelung könne die Gemeinde bis 2021 ausgebaute Straßen voll abrechnen, führen die Verantwortlichen aus. Nachbargemeinden würden die Verjährung einfach abwarten. »Erschließungskosten für Altstraßen können nicht mit Neuerschließungskosten gleichgesetzt werden«, betont die Initiative.

Für den Bürgerentscheid am Sonntag gilt ein Quorum von 20 Prozent. Nach Angaben der Bürgerinitiative werden mindestens 1350 Ja-Stimmen benötigt, damit der Drittelerlass eingeführt wird.

Weitere Informationen zum Bürgerentscheid gibt es unter buergerinitiative-aschheim.de

Artikel am 12.9. geändert: Alle Fraktionen im Gemeinderat haben den pauschalen Drittelerlass abgelehnt, nicht nur CSU und SPD.

Artikel vom 12.09.2018
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