Bürgerentscheid am 1. Juli

Bürger dürfen über Planung der Tiefgarage entscheiden

Neubiberg · Neubiberg · Die Gemeindeverwaltung Neubiberg hat alle Fragen im Zusammenhang mit dem Bauprojekt »Bürgerzentrum Neubiberg 2022« zusammengestellt. Hintergrund sind die am 1. Juli in Neubiberg bevorstehenden Bürgerentscheide. Diese berühren die Planungen um die Tiefgarage bzw. den Parkplatz vor dem Rathaus.

Artikel zum Neubiberger Bürgerentscheid
Neubiberg · Bürgerentscheid - Der Bürger hat am 1. Juli die Wahl
Themenseite bezüglich der Parkmöglichkeit vor dem Rathaus im Rahmen der Planung »Bürgerzentrum Neubiberg 2022«

»Was ist das Bürgerzentrum?« »Wann wird es fertig sein?« Bleibt das alte Rathaus bestehen? „Was passiert mit den Parkplätzen vor dem Rathaus, wenn eine öffentliche Tiefgarage gebaut wird?« »Und wer darf in der Tiefgarage parken?« Diese Fragen werden sich viele Bürger stellen, wenn sie sich mit dem großen Bauprojekt der Gemeinde Neubiberg »Bürgerzentrum Neubiberg 2022« befassen.

»Was ist das Bürgerzentrum?« »Wann wird es fertig sein?« Bleibt das alte Rathaus bestehen? „Was passiert mit den Parkplätzen vor dem Rathaus, wenn eine öffentliche Tiefgarage gebaut wird?« »Und wer darf in der Tiefgarage parken?«

Diese Fragen werden sich viele Bürger stellen, wenn sie sich mit dem großen Bauprojekt der Gemeinde Neubiberg »Bürgerzentrum Neubiberg 2022« befassen.

Umfassende Informationen zum Projekt liegen vor

Die Gemeinde Neubiberg hat nun alle Fragen zusammengestellt. Fragen und Antworten rund um das Bürgerzentrum findet man ab sofort online unter www.neubiberg.de Die Gemeinde wirbt für die Weiterverfolgung der bisherigen Pläne, sprich für den Bau der Tiefgaragenplätze, während beispielsweise der Gewerbeverband befürchtet, dass die Kunden ausbleiben, wenn diese statt oberirdischer Stellplätze in Zukunft in der Tiefgarage parken sollen. Wenn die Kunden längere Wege in Kauf nehmen müssen, bleiben diese eventuell aus, so die Sorge. Deshalb plädiert dieser für die Ablehnung der gemeindlichen Pläne.

Am Sonntag hat nun der Bürger die Wahl über die Gestaltung der Planungen.

Artikel vom 26.06.2018
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