Für den Schulanfang

Haar hält Gutscheine für sozialschwache Familien bereit

Haar · Der erste Schultag ist ein einschneidender, großer Moment für jedes Kind. Und es gibt wohl keinen ABC-Schützen, der sich nicht über den neuen Schulranzen freut, die vielen schönen Stifte und den Turnbeutel.

Doch nicht jede Familie hat die Mittel, um die benötigten Schulunterlagen zu kaufen. In Haar greift die Gemeinde unterstützend unter die Arme: Damit jedes Kind einen schönen Schulstart hat, hilft die Ge- meinde mit ihrem Spenden finanzierten Zuschussprogramm »Kindern Chancen geben«. 200 Euro sind beim Schulanfang eines Kindes schnell ausgegeben: Schulranzen, Bücher, Hefte und natürlich auch die Schultüte bedeuten eine erhebliche Mehrausgabe für eine Familie. Und selbst bei Familien, in denen die Kinder bereits höhere Klassen besuchen, drückt der erste Schultag auf den Geldbeutel.

Die Leistungen des Staats

An Erziehungsberechtigte, die Hartz IV, Wohngeld oder einen Kinder- geldzuschlag beziehen ist vom Staat aus gedacht: Sie erhalten im Rah- men des »Bildungspakets« 100 Euro Sonderleistung pro Schulkind bis zur 10. Jahrgangsstufe.

Die Leistungen der Gemeinde

Doch was ist mit den Familien, die bedürftig sind, aber gerade noch keine staatlichen Leistungen erhalten? An die denkt die Gemeinde Haar: 80 Euro-Schreibwaren-Gutscheine bekommen Erstklässler, mit 50 Euro werden Schulkinder bis zur 12. Klasse unterstützt. Bis zur 10. Klasse gibt es zusätzlich noch einen Gutschein für Schuhe – schließlich werden Jahr für Jahr neue Haus- und Turnschuhe benötigt. Und das Schöne daran: Der Haarer Haushalt wird damit nicht belastet – sondern es ist eine Leistung von Haarern für Haarer. »Das Geld kommt aus Spendeneinnahmen. Das ist ein schönes Zeichen für eine starke Solidargemeinschaft«, freut sich Haars Bürgermeisterin Gabriele Müller.

Anträge für die Schulstart-Gutscheine sind im Sozialamt der Gemeinde Haar erhältlich.

Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 12.30 Uhr, Freitag von 7.30 bis 12 Uhr und Mittwoch zusätzlich von 15 bis 18 Uhr.

Artikel vom 24.07.2017
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