Basteln und Botanik

Familienaktion zur Sonderausstellung »Schmetterlinge«

Als Vorbilder dienen die exotischen Schmetterlinge, die frei im Wasserpflanzenhaus fliegen. Man kann aber auch seiner Fantasie freien Lauf lassen und den eigenen Schmetterling ganz individuell bemalen und schmücken.	Foto: Monika Jerg

Als Vorbilder dienen die exotischen Schmetterlinge, die frei im Wasserpflanzenhaus fliegen. Man kann aber auch seiner Fantasie freien Lauf lassen und den eigenen Schmetterling ganz individuell bemalen und schmücken. Foto: Monika Jerg

Nymphenburg · Im Botanischen Garten München findet bald eine Kinderaktion zum Thema Schmetterlinge statt: Sie nennt sich »Basteln und Botanik« und wird vom Museumspädagogischen Zentrum (MPZ) in Kooperation mit dem Botanischen Garten am Samstag, 4. Februar, angeboten.

Die Familienaktion dauert von 10 bis 13 Uhr und begleitet die Sonderausstellung »Tropische Schmetterlinge«, die die Kinder im Rahmen einer Führung kennenlernen werden. Die Veranstaltung richtet sich an Familien mit Kindern im Alter von sechs bis zwölf Jahren. Das Teilnahmeentgelt pro Kind beträgt für »Basteln und Botanik« 2 Euro, die Materialkosten belaufen sich, je nach individuellem Verbrauch, auf 2 bis 5 Euro. Erwachsene zahlen lediglich den Eintritt in den Botanischen Garten.

Zur besseren Planung der Aktion ist eine Anmeldung erforderlich: Noch bis Donnerstag, 2. Februar, kann man seine Teilnahme unter Telefon 17 86 13 21 zusagen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Treffpunkt ist um 10 Uhr in der Eingangshalle der Gewächshäuser.

Unvergesslich im Gedächtnis bleibt wohl jedem Besucher der faszinierende Anblick der frei fliegenden tropischen Schmetterlinge im Wasserpflanzenhaus des Botanischen Gartens. Bei einer die Aktion begleitenden Führung lernen Kinder und Eltern den Lebenslauf eines Schmetterlings kennen: angefangen vom Ei über die Raupe mit ihren speziellen Futterpflanzen bis zur Puppe und dem fertigen Schmetterling.

Im Anschluss können die Kinder mit ihren Eltern Schmetterlinge gestalten.Der Botanische Garten München weist ausdrücklich darauf hin, dass die Aufsichtspflicht während der Kinderaktion bei dem begleitenden Elternteil liegt.

Artikel vom 23.01.2017
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