Neue Regelungen

Ottobrunn · Asiatischer Laubholzbockkäfer

Im September 2014 wurde der Käfer erstmals in Neubiberg entdeckt.	Foto: LfL

Im September 2014 wurde der Käfer erstmals in Neubiberg entdeckt. Foto: LfL

Ottobrunn · Derzeit gibt es in Bayern drei Befallsgebiete des gefürchteten Asiatischen Laubholzbockkäfers (ALB). Am 22. Januar wurden dafür neue sogenannte Allgemeinverfügungen veröffentlicht. Die Neufassungen waren durch einen neuen EU-Durchführungsbeschluss vom Juni 2015 notwendig. Ottobrunn ist zwar nicht vom ALB befallen, liegt aber in der Quarantänezone um den Befall in Neubiberg.

Im Münchner Umland aufgetaucht: Asiatischer Laubholzbockkäfer
Themenseite zum meldepflichtigen Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis, Abk.: ALB)

Der EU-Beschluss enthält Maßnahmen zum Schutz gegen die Einschleppung und Ausbreitung des ALB. Weitreichende Änderungen ergaben sich u.a. zu den jetzt definierten Pflanzenarten, die bei ALB-Befall im Umkreis von 100 Metern zu entfernen sind. Auch die Festlegung sowie der Aufbau einer Quarantänezone haben sich verändert. Des Weiteren müssen nun Bäume und Sträucher ganzjährig alle zwei Monate auf Befallsmerkmale hin kontrolliert werden.

Die neue Allgemeinverfügung finden Sie auf der Internetseite der zuständigen Landesanstalt für Land- wirtschaft unter www.lfl.bayern.de/ips/pflanzengesundheit/097506/index.php bzw. unter www.ottobrunn.de MO

Artikel vom 24.02.2016
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