CSU setzt Mietspiegel durch

Ab 2016 können in Haar Mieten verglichen werden

Haar · In der September-Sitzung folgte der Gemeinderat Haar einstimmig einem Antrag der CSU-Fraktion und beschloss, für die Gemeinde Haar einen sogenannten qualifizierten Mietspiegel zu erstellen.

Damit wird es ab 2016 auch in Haar einen sicheren Weg zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete geben. Der qualifizierte Mietspiegel ist auch vom Mietgericht zu beachten. Er bekommt eine aktuelle Bedeutung durch die Einführung der sogenannten Mietpreisbremse. Danach darf eine Mieterhöhung grundsätzlich nicht mehr als 10 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen, wenn die Wohnung »in einem Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt« liegt, wie dies in Haar der Fall ist. Es gibt noch einen besonderen Grund, warum jetzt in unserer Gemeinde ein Bedarf für einen qualifizierten Mietspiegel besteht: Im Jagdfeld wird zu Beginn des kommenden Jahrs für zahlreiche Wohnungen die Mietbindung enden. Für die zu erwartenden Diskussionen über die dann angemessene Miete dürfte sich der Mietspiegel als äußerst hilfreich erweisen.

In der Beratung des Antrags im Gemeinderat waren sich alle Fraktionen einig, dass ein qualifizierter Mietspiegel eine Dienstleistung zur Vermeidung von Rechtstreitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern für die Gemeindebürger darstellt. Damit sind auch die Kosten in der Größenordnung von 20.000 Euro gerechtfertigt, die für die Erstellung des Mietspiegels voraussichtlich entstehen werden. Die Frage, ob Gemeinden von der Größe Haars, einen eigenen Mietspiegel aufstellen können, war in der Vergangenheit wiederholt mit unterschiedlichen Ergebnissen diskutiert worden. Die Stadt Garching bei München, die deutlich kleiner ist als Haar, hat jetzt als erste Gemeinde im Landkreis München einen qualifizierten Mietspiegel erstellt. Auch in Haar gab es diese Diskussion um den Mietspiegel. So hatte die SPD-Fraktion im November 2013 einen allgemeinen Antrag gestellt, »Kosten und Aufwand eines Haarer Mietspiegels« durch die Gemeindeverwaltung prüfen zu lassen. Eine Behandlung dieses Antrags im Gemeinderat, wie es die Gemeindeordnung vorsieht, hatte nicht stattgefunden. Die CSU hatte in ihrem Antrag auf diesen Antrag aus der letzten Amtsperiode ausdrücklich hingewiesen.

Artikel vom 19.10.2015
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