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Lärmaktionsplanung
Haar · Bürger können sich bis 30. Juni beteiligen
Haar · Wer an einer Bahnlinie wohnt, kann jetzt im Internet seine persönliche Lärmsituation schildern. Den Aufruf startet das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), das seit 1. Januar zuständig ist für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes außerhalb von Ballungsräumen.
Die erfassten Daten münden in den ersten bundesweiten Lärmaktionsplan, der bis 2018 erstellt werden soll.
Die Gemeinde Haar steht kurz vor der Fertigstellung des Lärmschutzes an der Bahn. Es hat lange gedauert, bis es soweit war und das, obwohl der Gemeinderat 2006 eine Ausweitung der Lärmschutzmaßnahmen auf eigene Kosten beschlossen hatte. »Damit ist ein großer Schritt zur Lärmminderung nach zähem Ringen bereits vollzogen«, sagt Bürgermeisterin Gabriele Müller. Bereits 1999 hatte sich die Kommune, um die bundesweiten Fördermittel beworben. 2002 kam der positive Bescheid. Die Streckenlänge der 2,50 m hohen, durchgehenden Wand liegt bei 3,1 Kilometern. 2,3 oder 2,2 Kilometer finanziert die Kommune, 800 oder 900 Meter die Bahn. Die Pläne der DB hatten lediglich eine Lärmschutzwand (aktiver Lärmschutz) entlang der Unteren Parkstraße vorgesehen, dazu in einigen kritischen Bereichen Zuschüsse für einen passiven Schallschutz beispielsweise für Schallschutzfenster. Insgesamt betragen die Baukosten rund 3,7 Millionen Euro. Hausbesitzer, die in zweiter Reihe zur Bahnstrecke wohnen, erhielten unabhängig von der Lärmschutzwand Zuschüsse für passiven Lärmschutz, Schallschutzfenster und andere Dämmungen.
Wem die Lärmreduzierung nicht genügt, der kann sich jetzt online eintragen und seine Betroffenheit äußern. Die Seite des EBA ist unter www.laermaktionsplanung-schiene.de erreichbar. Die Eintragungsfrist endet am 30. Juni. Es sei denkbar, so schreibt das EBA in einer Presseerklärung, dass die freiwilligen Lärmsanierungsmaßnamen des Bundes durch die Vorschläge der Bürger ergänzt werden. Der erste Lärmaktionsplan wird im ersten Schritt allerdings keine konkreten Lärmschutzmaßnahmen enthalten, sondern »vielmehr den verschiedenen Bemühungen des Bundes und der Gemeinden die ermittelte Lärmbelastung gegenüberstellen.«
Das EBA vollzieht mit dem Lärmaktionsplan die EU-Umgebungslärmrichtlinie, die in Deutschland in das Bundesimmissionsschutzgesetz Einfluss genommen hat. Zielset- zung ist, schädliche Lärmbelastungen zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.
Artikel vom 22.06.2015Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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