Grundsteuer fällig

Haar · Termine beginnen Mitte Februar

Haar · Seit dem Veranlagungsjahr 2008 hat die Gemeinde Haar den jährlichen Versand der Grundsteuerbescheide eingestellt. Im Jahr 2014 wurde abweichend davon an alle Steuerpflichtigen ein Grundsteuerbescheid verschickt. Für die zukünftigen Veranlagungsjahre ab 2015 verfährt die Gemeinde Haar wieder wie in Vorjahren, d.h. Bescheide für die Grundsteuer ergehen nur bei Änderungen.

Die Bescheide des Jahres 2014 be-halten ihre Gültigkeit auch für folgende Jahre. Die Fälligkeitstermine (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November beziehungsweise 1. Juli) sind in den Bescheiden ausgewiesen. Liegt eine Einzugsermächtigung vor, wird der Betrag automatisch vom Konto abgebucht. Sofern keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bittet die Kämmerei die Steuerpflichtigen, die Steuer rechtzeitig zu den Fälligkeitsterminen zu überweisen oder einzuzahlen, um Zahlungserinnerungen und kostenpflichtige Mahnungen zu vermeiden.

Kämmerer Günter Rudolf wirbt dafür, dass der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung erteilt wird. Die meisten Steuerpflichtigen machen von diesem Service bereits Gebrauch. »Steuertermine können so nicht versäumt werden, neben der Kostenersparnis ein Vorteil für die Bürger, deren Papierflut im heimischen Briefkasten auch etwas eingedämmt wird.« Fragen zur Grundsteuer beantwortet Frau Nöthel, Tel. 0 89 / 4 60 02 -2 32.

Artikel vom 08.02.2015
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