Gut betreut 2015

Haar startet mit einem zentralem Anmeldungsverfahren

Haar · Die Anmeldung für einen Kinderbetreuungsplatz, egal ob für Krippe, Kindergarten, Hort oder Nachmittagsbetreuung, startet künftig im Rathaus: Ab dem kommenden Schul- beziehungsweise Kindergartenjahr läuft in der Gemeinde Haar ein »Zentrales Anmeldeverfahren« an, um Engpässe in der Kinderbetreuung frühzeitig zu erkennen und gegensteuern zu können.

Kindergarten in München

Der Aufschrei im vergangenen Sommer war groß, als sich herauskristallisierte, dass vor allem die Krippen- und die vorhandenen Nachmittagsbetreuungsplätze für die Grundschulkinder nicht ausreichen, um sämtliche Anmeldungen unterzubringen. Eine Überraschung für die Gemeinde Haar, da sie durch eine Bedarfsermittlung – die sowohl eine Elternbefragung als auch die Einwohnerstatistik berücksichtigt – bislang immer gut auf die Anfragen der Eltern vorbereitet war. Doch in diesem Jahr hatten sich 118 Eltern auf einen Hortplatz beworben, das waren 65 mehr, als es Voranmeldungen gab. Glücklicherweise konnte die Gemeinde gemeinsam mit der VHS noch im Eilverfahren ein Grundschulkolleg an der Jagdfeldschule errichten und so allen Kindern ein Angebot machen. Doch in so eine Situation will Haar nicht wieder kommen.

Die Lösung lautet »Zentrales Anmeldeverfahren«. Und das funktioniert so: Jedes Kind, das künftig in einer Haarer Betreuungseinrichtung untergebracht werden soll, muss zunächst von den Eltern im Rathaus (Sachgebiet Kita & Soziales) angemeldet werden. Hier werden die Daten entgegengenommen und es werden die Wünsche und Alternativwünsche für die Betreuung notiert. Im Gegenzug erhalten die Eltern einen Anmeldeschein. Mit diesem gehen sie zu ihrer Wunscheinrichtung, stellen sich vor und melden sich persönlich an.

Letztes Wort liegt bei den Einrichtungen

Das letzte Wort darüber, wo das Kind schließlich einen Betreuungsplatz findet, haben die Einrichtungen selbst. Sie haben eigene Aufnahmekriterien und müssen auch die Gruppenstruktur (Verhältnis Mädchen / Junge bzw. Alter) beachten. Und natürlich sind auch dann noch die Schuleignungstests ausschlaggebend: Bei denen wird Ende April festgelegt, welche Vorschulkinder tatsächlich den Kindergarten Richtung Grundschule verlassen können. Erst dann ist endgültig klar, wie viele Kindergartenplätze frei und wie viele neue Nachmittagsbetreuungsplätze benötigt werden. So ist das zentrale Anmeldeverfahren zwar nach wie vor keine Garantie auf den Wunsch-Betreuungsplatz für die Eltern, doch es ermöglicht der Gemeinde, zielgerecht zu handeln, wenn sich Engpässe abzeichnen. Da sich Eltern – durch den grünen Anmeldeschein – auch nur noch in einer Einrichtung anmelden, können auch die Kitas besser planen. Zudem kann bei der Platzvergabe – da die Wünsche der Eltern in ihrer Reihenfolge bekannt sind – der Elternwille mehr berücksichtigt werden.

Tage der offenen Tür

Wer genau weiß, was er sich wünscht, ist herzlich eingeladen, schon jetzt in das Sachgebiet Kindertagesstätten und soziale Einrichtungen zu kommen. Allen anderen Eltern legen wir ans Herz, sich bei den Tagen der offenen Tür, die in der Woche vor den Faschingsferien sein werden, über die Einrichtungen zu informieren. Der Zeitpunkt der Anmeldung ist nicht ausschlaggebend – denn die Einrichtungen haben das letzte Wort und werden ihre Aufnahmen unter Berücksichtigung vieler Punkte vornehmen. Trotzdem gibt es natürlich einen Anmeldeschluss: Bei den Kindergärten ist das der 27. Februar 2015, bei den Einrichtungen für die Betreuung nach der Schule ist es der letzte Tag der Schuleinschreibung der 17. April 2015. Für die Ganztagsklassen ist es der 20. März 2015. Schon in naher Zukunft können sich die Eltern dann auch den Weg ins Rathaus sparen, denn dann soll gegebenenfalls das »Zentrale Anmeldeverfahren« auf ein elektronisches Online-Verfahren umgestellt werden. Doch hierzu will man erst einmal Erfahrungen anderer Kommunen abwarten, die dieses Projekt bereits gestartet haben.

Artikel vom 16.12.2014
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