Asiatischer Laubholzbockkäfer in Neubiberg entdeckt / Ottobrunn liegt in der Quarantänezone

Zerstörerischer Baumschädling

Der  25 bis 40 Millimeter große Asiatische Laubholzbockkäfer befällt bevorzugt Ahorn, Rosskastanie, Birke, Weide und Pappel.	Foto: LfL

Der 25 bis 40 Millimeter große Asiatische Laubholzbockkäfer befällt bevorzugt Ahorn, Rosskastanie, Birke, Weide und Pappel. Foto: LfL

Ottobrunn · In der Nachbargemeinde Neubiberg wurde Anfang September der »Asiatische Laubholzbockkäfer« entdeckt. Dieser Käfer, der mit Verpackungsholz aus China eingeschleppt wurde, ist ein äußerst gefährlicher Baumschädling, der auch gesunde Bäume zerstört.

Der Asiatische Laubholzbockkäfer

  • Der Asiatische Laubholzbockkäfer
    Themenseite zum meldepflichtigen, im Münchner Umland aufgetauchten, asiatischen Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis, abgekürzt: ALB)

Er legt seine Eier in fast alle Laubholzarten. Durch die Larven, die zwei Jahre für ihre Entwicklung benötigen, werden die Bäume so geschädigt, dass sie in den meisten Fällen nicht mehr zu retten sind.

Ausbreitung verhindern

Da es momentan keine geeigneten Gegenmaßnahmen gibt, muss versucht werden, die weitere Ausbreitung des Käfers zu verhindern. Deswegen wurde von der zuständigen Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) Mitte September durch eine sogenannte Allgemeinverfügung eine Quarantänezone festgelegt, die bis Ende 2018 gültig ist. Mit einem Durchmesser von 2,2 Kilometer umfasst sie das Ottobrunner Ortsgebiet nahezu vollständig. Die Größe der festgesetzten Quarantänezone orientiert sich am Flugvermögen des Laubholzbockkäfers. In den inneren 100 Meter dieser Quarantänezone im Gemeindegebiet Neubiberg werden im Umkreis eines jeden befallenen Baumes die Laubbäume gefällt, die als Wirtsbäume für den Käfer infrage kommen, also fast alle Laubbäume. Im gesamten Bereich der Quarantänezone, die, wurden von der LfL mehrere zu ergreifende Maßnahmen festgelegt:

Regelmäßige Überprüfung

Jeder Besitzer von Laubbäumen auf Grundstücken in der Quarantänezone ist verpflichtet, diese Bäume regelmäßig auf Anzeichen eines Befalls durch den Asiatischen Laubholzbockkäfers zu kontrollieren. In der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober muss dies im Abstand von vier Wochen geschehen, während in der Zeit vom 1. November bis 31. März zwei Kontrollen genügen.

Befall der LfL melden

Werden Exemplare des Asiatischen Laubholzbockkäfers oder sonstige Befallsanzeichen wie Eiablagestellen, Rindenschäden mit Auswurf von Nagespänen, Bohrlöcher oder Fraßstellen gefunden, ist der Baum unverzüglich mit Angabe des Standortes zu melden. Wird an einem Baum Befall durch den Asiatischen Laubholzbockkäfer festgestellt, so ist der Eigentümer verpflichtet, diesen Baum unverzüglich fällen zu lassen und das Holz entsprechend den Anweisungen der LfL zu vernichten.

Laubholz überprüfen

Laubholz, welches in der Quarantänezone gewonnen wurde (z.B. Brennholz), ist durch den Besitzer auf Anzeichen eines möglichen Befalls durch den Laubholzbockkäfer zu prüfen, bei Befallsverdacht ist dies der LfL zu melden.

Kontrolle durch LfL

Baumschnitt und Stammholz von Laubbäumen, Brennholz bzw. Laubholzprodukte müssen vor dem Transport aus der Quarantänezone einer Inspektion durch Mitarbeiter oder Beauftragte der LfL unterzogen werden. Laubbäume, die aus der Quarantänezone verpflanzt werden sollen, müssen ebenfalls vorher einer Kontrolle durch die LfL unterzogen werden.

Bepflanzung melden

Die Pflanzung von Laubbäumen in dieser Zone ist der LfL vor Beginn der Pflanzmaßnahme schriftlich anzuzeigen.

Vertretern der LfL – diese können sich ausweisen - ist auf Verlangen Zutritt zu den Grundstücken in der Quarantänezone zu gewähren, auf denen Laubbäume stehen. Die Durchführung von Kontrollmaßnahmen sowie die Entnahme von befallsverdächtigen Proben sind zu dulden und die erforderliche Unterstützung zu leisten. Der gesamte Text der Allgemeinverfügung der LfL ist unter der Internetadresse der Landesanstalt bzw. auch auf der Internetseite der Gemeinde Ottobrunn unter www.ottobrunn.de zu finden. Auf der Website der LfL finden Sie auch Informationen und Bilder zur Biologie und den Erkennungsmerkmalen des Käfers.

Weitere Detailfragen sind aufgrund der überraschenden Entwicklung und der notwendigen Abstimmung aller Beteiligten – von der Quarantänezone sind sechs Kommunen betroffen – erst noch geklärt werden. Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Pflanzenschutz – IPS. Telefon: 0 81 61-71 57 30, Fax: 0 81 61-71 57 52, E-Mail: ALB@LfL.Bayern.de Internet: www.LfL.bayern.de/ips/pflanzengesundheit/index.php MO

Artikel vom 30.10.2014
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