Bürgerentscheid die Zweite

Im November werden die Haarer erneut zur Abstimmung gebeten

An der Ecke Münchener Straße / Jagdfeldring soll dieses Ensemble aus Hochhaus und Randgebäuden mit insgesamt 99 Wohneinheiten entstehen. 	Foto: Architekten Kock/Daberkow

An der Ecke Münchener Straße / Jagdfeldring soll dieses Ensemble aus Hochhaus und Randgebäuden mit insgesamt 99 Wohneinheiten entstehen. Foto: Architekten Kock/Daberkow

Haar · Die mehr als 15.000 Haarer Wahlberechtigten werden am Sonntag, 23. November, per Bürgerentscheid mit der Klärung, ob Neubauten künftig eine Höhe von 19 Metern nicht mehr überschreiten dürfen, erneut, zum zweiten Mal, zur Urne gebeten.

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Das hat der Gemeinderat jetzt einstimmig beschlossen. Die Wiederholung der Abstimmung vom 27. Juli ist die Konsequenz eines Entscheids des Landratsamts München. Die Behörde hatte das Votum wegen umstrittener Aushänge – das Prozedere der Stimmen–abgabe war erläutert und Hinweise waren deklariert worden – in den Wahllokalen für ungültig erklärt. Die von Bürgermeisterin Gabriele Müller vorgeschlagene, nunmehr einzige Frage lautet: »Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Haar beim Bau von Hochhäusern (auch bei bereits im Verfahren befindlicher) die maximale Höhe auf 19 Meter begrenzt?«

Die Initiative »Mia san Haar« zur baulichen Höhenbegrenzung, unterstützt von der CSU, hatte in den vergangenen Monaten viel Staub aufgewirbelt, hatte erbitterte Konfrontationen zwischen Befürwortern und Ablehnern ausgelöst. Hintergrund ist ein geplanter 15-stöckiger, fast 45 Meter hoher Turm – das zweite Hochhaus entlang der B 304 innerhalb des Ortsgebiets – mit 64 Wohnungen sowie Läden samt angrenzenden Gebäuden mit 35 Wohneinheiten auf zwei benachbarten Grundstücken an der Ecke Münchener Straße / Jagdfeldring. Im vergangenen November hatte Rot-Grün gegen Schwarz im Kommunalparlament das Projekt gut geheißen, hatte Müller (SPD) erklärt: »Wir drücken dem Projekt alle Daumen. Alle geäußerten Kritikpunkte sind in der neuen Planung mit aufgenommen worden. Wir sind von dem Hochhaus angetan, das Ganze wird ein architektonisch hochwertiges Ensemble.«

Dem von der Bürgerinitiative veranlassten, mehr als 50.000 Euro kostenden Entscheid, hatte die Gemeinde im Sommer ein so genanntes Ratsbegehren gegenüber gestellt, wonach bei einem großen Bauvorhaben eine Beteiligung über eine eigens einzuberufende Bürgerversammlung stattfinden sollte. Sowohl das Bürger- als auch das Ratsbegehren samt zwei Stichfragen hatten aber nicht die notwendigen 20 Prozent der Stimmen aller Wahlberechtigten, etwas mehr als 3000, bezeichnet als Quorum, erreicht.

Das Ganze endete also vermeintlich wie das Hornberger Schießen: Großes Getöse, kein wirksames Ergebnis. Aber eben nur vermeintlich. Denn Claudia Weidenbusch, Ehefrau des CSU-Landtagsabgeordneten und Vize-Landrats Ernst Weidenbusch, hatte die Rechtsaufsicht des Landratsamts eingeschaltet. Sie und ihr Mann monierten »unzulässige Wahlbeeinflussung«. Der Hochhausstreit flammte wieder auf und schwelte weiter. Die Behörde war dann in Folge zur selben Ansicht gelangt, hatte Haar aufgefordert, »nach Bestandskraft des Bescheids die Bürgerentscheide in angemessener Zeit zu wiederholen, sofern das Bürger- und das Ratsbegehren nicht zurückgenommen werden oder der Gemeinderat die mit dem Bürgerbegehren verlangte Maßnahme selbst beschließt.«

Um die Gemeinderäte nicht vor vollendete Tatsachen, nämlich den Eintritt der Bestandskraft des Bescheids vom Landratsamt, zu stellen, hatte der Haarer Ferienausschuss am 20. August zur Fristwahrung beschlossen, Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben. Vor dem jetzigen Entscheid, den Bürgerentscheid zu wiederholen, entschied das Kommunalparlament mit 13 gegen zehn Stimmen von CSU und SPD-Rat Cherin Sakkal die Klage zurück zu ziehen. Auch das Ratsbegehren wurde kassiert, und zwar mit 14 gegen neun Stimmen. All dem waren mehr als 100 Minuten mit quälend langen, teils verschachtelten und verkomplizierenden Statements mit unzähligen »Wenn...« und »Hätte...« quer durch alle Fraktionen vorausgegangen. ikb

Artikel vom 15.10.2014
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