ALBtraum bekämpfen

Asiatischer Laubholzbockkäfer in Neubiberg aufgetaucht

Bürgermeister Günter Heyland mit einer Abbildung, die den Asiatischen Laubholzbockkäfer in Originalgröße zeigt.	Foto: Boschert

Bürgermeister Günter Heyland mit einer Abbildung, die den Asiatischen Laubholzbockkäfer in Originalgröße zeigt. Foto: Boschert

Neubiberg · Der vor drei Wochen an einem Neubiberger Spielplatz entdeckte Asiatische Laubholzbockkäfer (ALB) beschäftigt die Behörden und Bürger. Bislang wurden 14 Bäume entdeckt, die dieser gefährliche Baumschädling befallen hat.

Der Asiatische Laubholzbockkäfer

  • Der Asiatische Laubholzbockkäfer
    Themenseite zum meldepflichtigen, im Münchner Umland aufgetauchten, asiatischen Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis, abgekürzt: ALB)

Sie und alle im Umkreis von 100 Metern liegenden Wirtsbäume der Gattungen Ahorn, Rosskastanie, Birke, Pappel und Weide müssen gefällt und das Holz fachmännisch entsorgt werden. Einen anderen Weg gibt es nicht, da befallene Bäume absterben. Der Käfer hat keine natürlichen Feinde. Man muss ihn ausrotten, also seine Wirtsbäume fällen. Alternative Methoden wie Geruchsfallen oder Baumimpfungen zeigen bislang keinen gleichartigen Erfolg oder sind laut EU-Recht nicht zugelassen. Die Gemeinde Neubiberg hat eine Infoseite im web eingerichtet (www.neubiberg.de/alb).

Für Bürgermeister Günter Heyland, die Gemeinde und alle davon betroffenen Privatpersonen ist das Auftauchen des Käfers, dessen Larven sich zwei Jahre lang durch den Baum fressen und ihn aushöhlen, ein Schock. Das zeigte auch die Bürgerinformation am letzten Donnerstag, bei der sich über 400 Besucher, darunter gut 40 aus dem benachbarten Waldperlach, in die Aula der Grundschule Neubiberg drängten.

Betroffen, aber sehr aufmerksam verfolgten sie die Erklärungen der Spezialisten von der zuständigen Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) und vom »Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten« (AELF). Diese beantworteten auch Fragen zum Käfer, zum Zeitpunkt und Entscheidung über Fällungen und zu Nachpflanzungen. Die Bäume in Gemeindeeigentum sollen diese Woche gefällt werden. Diese beantworteten auch Fragen zum Käfer, zum Zeitpunkt und Entscheidung über Fällungen und zu Nachpflanzungen. Die Bäume in Gemeindeeigentum sollen diese Woche gefällt werden.

Damit sich der ALB nicht großflächig ausbreitet, muss das betreffende Gebiet nach Vorgaben des Bundes und der Europäischen Union unter Quarantäne gestellt werden. Weiteres regeln die vom LfL und AELF am 18. September erlassenen »Allgemeinverfügungen«. Sie setzen die 2.200 Meter große Quarantänezone rund um die erkannt befallenen Bäume fest und auch die 100-Meter-Akutzone um jeden einzelnen befallenen Baum. In der Akutzone müssen sämtliche potenziellen Wirtsbäume, also Ahorn, Rosskastanie, Birke, Pappel und Weide, gefällt werden, ob sichtlich befallen oder nicht. Auf Kosten der Eigentümer. So schlimm das ist und klingt, der Bürger wird unterstützt. Der Gemeinderat Neubiberg beschloss Anfang letzter Woche einstimmig, »die Kosten für die Fällung und Entsorgung befallener Bäume auf betroffenem Privatgrund zu übernehmen«. Vorausgesetzt, der Fällauftrag läuft über die Gemeinde. Hierzu genügt es, eine Einverständniserklärung zu unterzeichnen, sobald der amtliche Fällbescheid kommt. Dann veranlasst die LfL, wann welcher Baum durch die Waldbesitzervereinigung Ebersberg e. V. gefällt wird.

Die Waldbesitzervereinigung Ebersberg hat bereits die Fällungen von über 700 Bäumen wegen der ALB-Plage in Feldkirchen durchgeführt. Von den Erfahrungen aus Feldkirchen und Salmdorf (Gemeinde Haar), wo der Käfer seit Oktober 2012 beziehungsweise Juli 2014 bekämpft wird, profitiert also Neubiberg.

Zur Erleichterung für Bürgermeister Heyland brachte Jakob Opperer, der Präsident der LfL, der die Infoveranstaltung moderierte, die Zusage mit, dass die Gemeinde von der LfL 100.000 Euro Zuschuss erhalten soll. Feldkirchen erhielt den gleichen Betrag und konnte die Fällungen davon bislang bezahlen. Die Tatsache, dass Opperer nach Neubiberg kam, unterstreicht den Ernst der Situation.

Man müsse gemeinsam agieren, um den Käfer auszurotten, unterstrichen er und Heyland. Erst wenn vier Jahre lang keine einzige Spur des Asiatischen Laubholzbockkäfers mehr entdeckt wird, gilt der Käfer als ausgerottet. In Braunau (Oberösterreich) war das nach zwölf Jahren der Fall.

Bis die Kettensägen knattern, werden Spezialisten sämtliche Laubbäume im Umkreis von 200 Metern um die bislang entdeckten Bäume vom Boden aus untersuchen. Wo notwendig, kommen Baumkletterer und Käfersuchhunde hinzu.

Eigentümer erhalten vor Fällung einen amtlichen Bescheid mit Widerspruchsfrist, die aber keine aufschiebende Wirkung hat. Früher oder später werden alle potenziellen Wirtsbäume fallen, die Straßen und Gärten der Gartenstadt Neubiberg werden ihr Aussehen verändern. Was unbedenklich nachgepflanzt werden kann, zeigt eine Positivliste, die derzeit vom LfL überarbeitet wird. Sicher auf ihr stehen Eiche, Walnuss oder Flieder.

In der 2.200-Meter-Quarantänezone, zu der außer Neubiberg noch Ottobrunn zur Gänze, Riemerling, die Waldkolonie von Putzbrunn sowie Waldperlach zählen, sind Eigentümer verpflichtet, ihre Laubbäume regelmäßig auf Befallssymptome und geschlüpfte Käfer zu kontrollieren. Infos hierzu und Kontaktdaten gibt es unter www.neubiberg.de/alb, wo in Kürze auch die obige Positiv-Liste zu finden sein soll. 

Detailinformationen zum Asiatischen Laubholzbockkäfer findet man auch unter www.LfL.bayern.de/alb. Die LfL bittet darum, jeglichen Verdacht auf Befall zu melden, möglichst mit Foto an Alb@LfL.bayern.de. Boschert

Artikel vom 30.09.2014
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