KFZ-Markt / Autos Jobs / Stellenmarkt Rendezvous / Partner Fundgrube / Sonstiges Immobilien Mietangebote Mietgesuche Anzeige inserieren
Wochenblatt
SamstagsBlatt Münchener
Nord-Rundschau Bogenhausener
Anzeiger Landkreis-
Anzeiger Haidhausener
Anzeiger Moosacher
Anzeiger Schwabinger
Seiten Münchner
Zentrum Südost-
Kurier Harlachinger
Rundschau Kurier
Ebersberg Sempt-Kurier
Erding Mein
Ottobrunn Ober-
schleissheimer TSV 1860
München 12job
Magazin
Gewinnspiele München · Besondere Mischung wird hier garantiert
Wir verlosen Tickets für die Lange Nacht der Musik
München · Residenz-Gala-Konzert
Wir verlosen 5 x 2 Karten
Weitere Gewinnspiele
Thema der Woche
München · Ist Verkehrsrechtsschutz sinnvoll?
Ärger nach einem Unfall? Ein Verkehrsrechtsschutz zahlt sich auch im Ausland aus. Foto: ADAC
München · Ein Verkehrsrechtsschutz ist für jeden mobilen Menschen empfehlenswert. Auch bei Ärger im Ausland zahlt sich eine Police aus. Gibt es dort einen Unfall und muss eine Schadenersatzforderung durchgesetzt werden, geht das kaum ohne Hilfe eines Korrespondenz-Anwalts.
Nötig werden können zudem Übersetzungsleistungen. Ob Ausland oder daheim: Unversicherte Fahrer zahlen dann selbst. Vom Unfallgegner bekommen sie das Geld in aller Regel nur erstattet, wenn sie sich mit ihren Forderungen auch durchsetzen. Wann zahlt der Rechtsschutz?
Die Versicherung kommt für Anwalts- und Gerichtskosten auf und zahlt ebenfalls, wenn ein Gutachter notwendig ist, etwa um die Beweislage im Streit um eine Geschwindigkeitsmessung zu verbessern. Gezahlt wird zudem, wenn um Schmerzensgeld gestritten wird oder wenn es um die Verteidigung im Strafverfahren geht. Nicht gezahlt wird nur, wenn der Versicherte eine Straftat vorsätzlich begangen hat. Schutz hat also auch ein Fahrer, der unabsichtlich bei Rot gefahren ist und sich deshalb vom Anwalt vertreten lässt.
Der Verkehrsrechtsschutz greift zudem, wenn es zum Streit mit der Werkstatt, dem Verkäufer oder der Leasingfirma kommt. Allerdings gestalten die Versicherer ihre Policen unterschiedlich. Deshalb sollte man unbedingt die Bedingungen vergleichen. So versichern manche die Fahrt ins Ausland nur, wenn es sich um eine Urlaubsreise handelt. Andere sind wiederum großzügiger. Bei Ärger nach einem Fahrzeugkauf zahlen manche nur, wenn es um einen Neuwagen geht, Gebrauchte sind ausgeschlossen.
Nicht so der ADAC Verkehrsrechtsschutz. Die Clubversicherung reguliert besonders verbraucherfreundlich und gibt schnell sowie unkompliziert Deckungszusagen, so eine Umfrage des Magazins AUTO, des Deutschen Anwaltsvereins und des Hamburger Psephos-Instituts. Weitere Vorteile: Bis zu 300 000 Euro Deckungssumme, keine Selbstbeteiligung oder Wartezeit und weltweiter Schutz – auch beim Freizeitsport und auf Reisen. Infos in allen ADAC Service-Centern und unter Tel.: 089/ 51 95 0.
Artikel vom 04.04.2012Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
Weiterlesen
- München (weitere Artikel)
- Münchner Wochenblatt / SamstagsBlatt (weitere Artikel)