Heizungsbeihilfe vom Landratsamt

Haar · Geringere Kosten

Haar · Das Landratsamt München gewährt Personen mit niedrigem Einkommen und Leistungsbeziehern auch in diesem Jahr einen Zuschuss zu den Heizungskosten. Voraussetzung ist, dass die Brennstoffe, Heizöl, Kohle oder Holz, auf eigene Rechnung besorgt wurden. Haushalte, die mit der Miete einen monatlichen Abschlag auf die Heizkosten zahlen, gehören nicht zu den Berechtigten.

Personen, die bereits Kosten der Unterkunft durch das Landratsamt erhalten und für die eigene Brennstoffversorgung aufkommen müssen, bekommen auf Antrag eine Pauschale, mit der Brennstoff gezahlt werden kann. Das Sozialamt der Gemeinde Haar weist darauf hin, dass in diesem Fall vor der Bestellung die Zustimmung des Landratsamtes vorliegen muss. Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach der Haushaltsgröße. Wer sich beraten lassen und einen entsprechenden Antrag stellen möchte, wendet sich an die Mitarbeiterinnen des Sozialamts der Gemeinde Haar, Eingang Bauteil B, Zimmer B 143 bis B 147 zu den üblichen Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 7.30 bis 12.30 Uhr, Freitag bis 12 Uhr sowie Mittwoch zusätzlich von 15 bis 18 Uhr.

Artikel vom 31.10.2011
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