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Bürgerbegehren zulässig?
Unterhaching · Wichtige Sitzung
Unterhaching · Der Unterhachinger Gemeinderat wird in einer Sondersitzung am 15. September um 19 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens vom 18. August entscheiden.
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Das Bürgerbegehren stellt die Frage »Sind Sie dafür, dass der Neubau der Grund- und Hauptschule Unterhaching wie ursprünglich vom Gemeinderat geplant und beschlossen am alten Schulstandort Fasanenstraße 67 erfolgt?« und wurde von Dr. Astrid Schmitt, Cordula Tietz und Patrick Waubke eingereicht. Alle Bürger sind eingeladen.
Artikel vom 13.09.2011Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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