Bürgerbegehren findet nicht statt

Unterhaching · Endgültig aus

Unterhaching · Endgültig vom Tisch ist die Klage der »Interessengemeinschaft der Eigenheimbesitzer im Fasanenpark« gegen die Gemeinde Unterhaching: Dies teilte Bürgermeister Wolfgang Panzer im Gemeinderat jetzt mit.

Wie geht es weiter mit der Fasanenschule?

Das Gremium hatte in seiner Sitzung im Dezember 2010 entschieden, dass ein zuvor von der Interessengemeinschaft eingereichtes Bürgerbegehren zu Fasanenschule und -park aus formeller wie auch materieller Sicht nicht zulässig sei.

Dagegen jedoch hatten die Initiatoren der Aktion, allen voran deren Vorsitzende Ilse Kääb, noch im Januar Klage beim Verwaltungsgericht in München eingelegt. Diese Klage wurde nun offiziell zurückgezogen. Im Falle einer gerichtlichen Zustimmung hätte es zu einem Bürgerentscheid bezüglich des Schulneubaus kommen können. Hauptursache für das Scheitern des Begehrens war dessen ursprüngliche Formulierung gewesen: »Ich bin dafür, dass die Grund- und Hauptschule an der Fasanenstraße am derzeitigen Standort erhalten bleibt und für den gesamten Bereich Fasanenpark keine Änderung des Bebauungsplanes sowie der Nutzung vorgenommen wird«. Die Koppelung der verschiedenen Sachverhalte stellte sich nach geltendem Recht als unzulässig heraus, ein Bürgerbegehren müsse eine mit »Ja« oder »Nein« zu beantwortende Fragestellung enthalten – hieß es in der Begründung. K. Kohnke

Artikel vom 14.06.2011
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