Die Schulanmeldung für die Grundschulen in München findet dieses Jahr am Mittwoch, 11. März statt. Sie wird in allen Schulgebäuden durchgeführt, in denen eine Grundschule untergebracht ist.
Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2026 sechs Jahre alt werden, deren Erziehungsberechtigte im Vorjahr den Beginn der Schulpflicht um ein Schuljahr verschoben haben oder die bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden.
Für Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September 2026 sechs Jahre alt werden, können die Erziehungsberechtigten den Beginn der Schulpflicht auf das kommende Schuljahr verschieben. Die Schule berät und gibt eine Empfehlung. Die Erziehungsberechtigten müssen der Schule spätestens bis zum 10. April schriftlich mitteilen, dass sie den Beginn der Schulpflicht auf das darauffolgende Schuljahr verschieben wollen.
Bei Kindern, die nach dem 30. September 2020 geboren wurden, haben die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, bei der zuständigen Grundschule einen Antrag auf vorzeitige Einschulung ihres Kindes zu stellen. Für alle Kinder, die nach dem 31. Dezember 2020 geboren wurden, ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich. Ein Antrag auf eine vorzeitige Einschulung ist spätestens bei der Schulanmeldung am 11. März zu stellen. Die Entscheidung über die Schulaufnahme erfolgt durch die Schulleitung. Die Ablehnung des Antrages ist keine Zurückstellung. Ein auf Antrag aufgenommenes Kind kann nach dem 31. Juli 2026 nicht mehr abgemeldet werden.