Viele radeln über den 340 m langen Flauchersteg - doch eigentlich ist das nicht erlaubt, denn der Steg ist ein Fußgängerweg.Weil sich Spaziergänger und Radler aber kaum in die Quere kommen und weil ein Radlverbot nicht ernsthaft durchsetzbar ist, schlugen Bürger vor, am Steg ein Zusatzschild „Radfahren erlaubt” anzubringen. Der Bezirksausschuss Sendling teilt die Ansicht der Bürger und will das Radfahren auf dem Steg erlaubt wissen. Sein von Michael Kaiser eingebrachte Idee ist noch simpler als ein Zusatzschild: Er schlug vor, das bestehende „Fußgängerweg”-Schild abzumontieren und so das Radln über den Steg zu erlauben.
Im Frühjahr hatten auch die Grünen-Stadträte Paul Bickelbacher, Herbert Danner und Sabine Nallinger den Bürgerwunsch aufgegriffen und am Flaucher ein Zusatzschild „Radfahrer frei” gefordert. Das hat das Kreisverwaltungsreferat (KVR) nun aber abgelehnt.
Auch das KVR zeigt sich indes realistisch: „Wir verkennen nicht, dass in der Praxis der Flauchersteg vom Radverkehr zu jeder Zeit und fast ausnahmslos fahrend benutzt wird. Die Durchsetzung eines Radfahrverbotes durch lückenlose Überwachung wäre ebenso lebensfremd wie unverhältnismäßig.”
Eine Gefahrenquelle sieht das KVR allerdings, wenn der Steg von vielen benutzt wird: Werden auf beiden Seiten am Geländer Fahrräder abgestellt, wird es für die Fußgänger und Radler zu eng. Der Bezirksausschuss sah in dieser Enge dagegen einen Vorteil: Sie verhindere, dass Radler zu schnell über den Steg fahren.
Entscheidend für's Radeln ist in den Augen des KVR jedoch die Höhe des Geländers. Am Flauchersteg ist es 1,20 m hoch - 10 cm zu wenig, um das Radeln zu erlauben. Das KVR versprach aber, dem für das Geländer zuständigen Baureferat zu empfehlen, am Flauchersteg eine „richtlinienkonforme Brüstungshöhe herzustellen” - also das Geländer um 10 cm zu erhöhen. Dann könnte man das Radeln mit einem Zusatzschild freigeben.
Einen zweiten Antrag der Grünen-Stadträte lehnte das KVR ebenfalls ab: die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Tierparkbrücke und den anschließenden Straßen. Sie gehören zum Äußeren Radlring bzw. der Fahrradhauptroute Marienplatz-Solln, zugleich aber auch zum Hauptverkehrsstraßennetz. Damit müssen sie auch für den Autoverkehr uneingeschränkt offen bleiben. Zudem werden Fahrradstraßen nur ausgewiesen, wenn nicht mehr als 400 Kfz in der Stunde sie benutzen. Sowohl morgens als auch abends werden diese Werte mit bis zu 1.300 Kfz jedoch deutlich überschritten, verweist das KVR auf eine fünf Jahre alte Verkehrszählung.
Eine von den Grünen angeregte Brückenbeschilderung „Gehweg, Radfahrer frei” auf der Tierparkbrücke wird es ebensowenig geben. Ende 2013 hatte das KVR die Benutzungspflicht der vorhandenen Geh- und Radwegen aufgehoben und die mit Nägeln auf der Brücke abgetrennten Radwege aufgelassen. Da auf der Brücke höchstens Tempo 30 erlaubt ist, sei eine Trennung der Verkehrsarten und eine Beschilderung nicht notwendig.