Nach Dieter Janecek, der 2007 mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ein positives Urteil erwirkt hat, das die Stadt München zur Einrichtung der Umweltzone zwang, wehrt sich nun ein weiterer Anwohner der Landshuter Allee gerichtlich gegen die untragbaren Zustände an diesem Abschnitt des Mittleren Rings, der zu den meist befahrenen Straßen Deutschlands zählt. Auch diesmal wird das Unterfangen von der DUH unterstützt.
Die Klage wurde am 30. Dezember vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München erhoben und ist gegen den Freistaat Bayern gerichtet. Der Kläger verlangt eine unverzügliche Änderung des Münchner Luftreinhalteplans mit dem Ziel einer deutlichen Ausdehnung und Verschärfung der Umweltzone.
Hintergrund ist auch das Inkrafttreten eines neuen Grenzwertes zum 1. Januar 2010. Relevant ist jetzt nicht mehr nur der Feinstaub sondern auch der Stickstoffdioxidgehalt. Die Luft darf dann nur noch an höchstens 18 Tagen im Jahr mit mehr als 200 Mikrogramm pro Kubikmeter Stickstoffdioxid belastet werden; im Jahresmittel dürfen es nur 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft sein. „Da die Belastung mit Stickstoffdioxid vor allem auf den Ausstoß von Dieselmotoren zurückzuführen ist, ergibt sich eine zusätzliche Notwendigkeit der Ausdehnung und Verschärfung der Umweltzonen”, erklärt die DUH in einer Pressemitteilung. An der Landshuter Allee, wo übers Jahr gesehen locker jede Woche einmal der Grenzwert für Feinstaub überschritten wird, kann schon vorab prognostiziert werden, dass dies niemals einzuhalten ist. Laut DHU wurden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid an der Landshuter Allee in der Vergangenheit um das Doppelte überschritten.
Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger (Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin), der den Kläger vertritt, äußerte sich deutlich: „München muss offenbar erst durch Gerichte zum Schutz seiner Bürger gezwungen werden. Schon die Einführung der jetzt geltenden Umweltzone ging auf eine Klage eines Münchner Bürgers zurück, der sein Recht auf saubere Luft bis zum Europäischen Gerichtshof erstritt. Damals haben wir ebenfalls den Kläger vertreten und die DUH hat die Verfahren unterstützt. Da man in der Verwaltung dort offenbar immer noch nicht verstanden hat, dass die Gesundheit der Menschen wichtiger ist als das Fahren mit veralteten und nicht mit einem Dieselfilter nachgerüsteten Autos, werden wieder erst die Gerichte für die Einhaltung geltenden Rechts sorgen müssen.“