Beschwerden über Krähen gibt es seit Jahren, jetzt möchte die Gemeinde Gilching erstmals die Vögel mit Vergrämungsmaßnahmen aus dem Ort vertreiben. Mehrheitlich stimmte der Gemeinderat zu, den Auftrag zum Saatkrähenmonitoring an die Biologin Monika Sepp zu vergeben. Am interkommunalen Monitoring wird sich neben Germering, Puchheim, Eichenau, Gröbenzell und Olching nun auch Gilching beteiligen.
Vor allem am Friedhof St. Vitus wäre das Gekrächze der Saatkrähen extrem störend, so der Gemeinderat. Die Bürger beschwerten sich über den Lärm, den Kot und sie befürchten, dass Singvögel vertrieben werden. Auf dem Friedhof wurden im vergangenen Jahr 79 Brutpaare gezählt, die durch ihr Krächzen so manche Beerdigung gestört hätten. Im Vorjahr wären es erst 27 gewesen, heißt es im Gutachten. Insgesamt wurden in Gilching im vergangenen Jahr 211 Brutpaare gezählt, das seien immerhin weniger als die 298 vom Vorjahr.
Während sich die Vögel in früheren Jahren auf einige Kolonien im Ort beschränkt hatten, haben sich diese in den letzten zehn Jahren in einzelne Kolonien aufgesplittert, verteilt auf das Altdorf, die Waldkolonie, Neugilching, St. Gilgen und den Gewerbepark Süd. Dort dürfen die Rabenvögel ungehindert Nester bauen. Denn der Gewerbepark ist eine von der Regierung von Oberbayern ausgewiesene Tabuzone. Hier wurden im vergangenen Jahr 69 Paare gezählt. Da dies im Vergleich zu 2020 64 Paare weniger waren, wird vermutet, dass die Vögel auf den Friedhof gezogen sind.
Noch vor der Brutzeit sollen den Krähen von sogenannten Birdgards Angstschreie von Rabenvögeln vorgespielt werden. Außerdem sollen Nester entfernt werden. Wenn alles nach Plan geht, sollten die Vögel dadurch veranlasst werden, zurück ins Gewerbegebiet zu fliegen. Es bestehe aber die Gefahr, dass sie sich irgendwo anders in der Gemeinde niederlassen. Schließlich handelt es sich um äußerst kluge und ortstreue Tiere, die viele Maßnahmen bald durchschauen.
In einer E-Mail an Gilchings Bürgermeister Manfred Walter hat der Kreisvorsitzende des Landesbundes für Vogelschutz (LBV), Stefan Schilling, gebeten, die Entscheidung zu überdenken. Belästigung durch die Saatkrähen würden nur während der Brutzeit auftreten. Das sei eine „temporäre und überschaubare Belästigung”.
Saatkrähen sind geschützte Tiere und dürfen nicht einfach gejagt oder gar abgeschossen werden. Alle Maßnahmen müssen von der Höheren Naturschutzbehörde genehmigt werden. Ursprünglich hatten die Saat- und Rabenkrähen ihren Lebensraum an Feldern mit Gehölzgruppen außerhalb der Wohnbebauung. Mittlerweile sind die Tiere in die Dörfer und Städte gezogen. Dort finden sie viel leichter leckere Nahrung in Form von Restmüll und weggeworfenen Nahrungsmitteln und werden sogar von Tierfreunden gefüttert.