Veröffentlicht am 21.07.2009 10:43

„Hier fährt eh keiner 30“

Mehrfach stehen zwar Tempo-30-Schilder am Freihamer Weg, nichtsdestotrotz sind fast alle Autos deutlich schneller unterwegs – nun soll das Kreisverwaltungsreferat nochmals überprüfen, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht auf 50 Stundenkilometer erhöht werden kann. (Foto: Eva Schraft)
Mehrfach stehen zwar Tempo-30-Schilder am Freihamer Weg, nichtsdestotrotz sind fast alle Autos deutlich schneller unterwegs – nun soll das Kreisverwaltungsreferat nochmals überprüfen, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht auf 50 Stundenkilometer erhöht werden kann. (Foto: Eva Schraft)
Mehrfach stehen zwar Tempo-30-Schilder am Freihamer Weg, nichtsdestotrotz sind fast alle Autos deutlich schneller unterwegs – nun soll das Kreisverwaltungsreferat nochmals überprüfen, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht auf 50 Stundenkilometer erhöht werden kann. (Foto: Eva Schraft)
Mehrfach stehen zwar Tempo-30-Schilder am Freihamer Weg, nichtsdestotrotz sind fast alle Autos deutlich schneller unterwegs – nun soll das Kreisverwaltungsreferat nochmals überprüfen, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht auf 50 Stundenkilometer erhöht werden kann. (Foto: Eva Schraft)
Mehrfach stehen zwar Tempo-30-Schilder am Freihamer Weg, nichtsdestotrotz sind fast alle Autos deutlich schneller unterwegs – nun soll das Kreisverwaltungsreferat nochmals überprüfen, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht auf 50 Stundenkilometer erhöht werden kann. (Foto: Eva Schraft)

Gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung für den Freihamer Weg auf Tempo-30 sprach sich das Bürgeranliegen von Hermann Wackerhage, Anwohner der Neuaubinger Weißensteinstraße, aus. Vor der Sanierung des Freihamer Weges habe bei wesentlich schlechteren Straßenverhältnissen eine Begrenzung auf 50 Stundenkilometer bestanden, so Wackerhage: „Nachdem die Sanierung durchgeführt war und auch die Bankette sich noch nicht gesetzt hatten, war eine Begrenzung auf 30 km/h nachvollziehbar. Die Sanierung liegt nun aber schon mindestens drei Jahre zurück, vorgenannte Gründe gelten meines Erachtens nicht mehr.“

Vergleiche

Betrachte er den in direkter Nachbarschaft liegenden Germeringer Weg, der die gleiche Straßenbreite und Beschaffenheit habe, so gelte für diesen schon seit Jahren die Begrenzung auf 50 Stundenkilometer. Wackerhage sieht zwischen den beiden Straßen verkehrstechnisch keinen Unterschied: „Deshalb stelle ich den Antrag, die Geschwindigkeitsbegrenzung im Freihamer Weg nach Ende der Wohnbebauung bis zur Bodenseestraße wie früher wieder auf 50 km/h heraufzusetzen.“

Da diese Forderung bereits einmal aus den Reihen des BAs gestellt worden war, damals jedoch abschlägig vom Kreisverwaltungsreferat (KVR) beschieden worden war, wandte sich der BA-Vorsitzende Josef Assal an Polizeihauptkommissar Ludwig Meier mit der Frage, wie die Polizei die Situation sehe. Sie hätten nur erfahren, dass die Straße wegen des Belags und des Begegnungsverkehrs eine höhere Geschwindigkeit nicht vertrage, so Meier. Da ihm und seinen Kollegen dies nicht schlüssig erschien und etliche BA-Mitglieder betonten, dass auf dem Freihamer Weg „eh keiner 30 fährt“, wurde einstimmig beschlossen, das Bürgeranliegen an das KVR weiterzuleiten.

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