Am Samstag, 18. April, gegen 23.55 Uhr führten Gewerbebeamte der Polizeiinspektion 41 (Laim) gemeinsam mit dem Kreisverwaltungsreferat eine Kontrolle in einem gastronomischen Betrieb in Laim durch. Dabei konnten mehrere, offen zum Konsum bereitstehende Lachgaskartuschen mit je zwei Kilogramm Inhalt sowie für den Konsum benötigte Utensilien festgestellt werden.
Weiterhin befanden sich in Kartons verpackt im Hauptraum des Betriebes weitere Lachgaskartuschen derselben Art. Im Rahmen der Kontrolle eines unversperrten Nebenraums konnten noch weitere Lachgaskartuschen festgestellt werden. Insgesamt wurden im Rahmen der Gewerbekontrolle fast 900 Lachgaskartuschen mit über 1,7 Tonnen Lachgas sichergestellt.
Der Betreiber, ein 43-Jähriger, wurde durch die eingesetzten Kräfte vorläufig festgenommen, wegen eines Verstoßes gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz angezeigt und zur Prüfung der Haftfrage in das Polizeipräsidium München überstellt. Dort wurde er von der Staatsanwaltschaft am darauffolgenden Tag wieder entlassen. Das Kommissariat 82 ermittelt in dem Fall weiter.
Bei Lachgas (Distickstoffmonoxid) handelt es sich um ein farbloses, süßlich riechendes Gas, welches eigentlich als Anästhetikum in der Medizin und als Treibgas für Sahnespender verwendet wird. Lachgas wird seit einigen Jahren, insbesondere durch Jugendliche, als Partydroge konsumiert. Es wird zum Konsum in Luftballons gefüllt und eingeatmet. Seit 12. April 2026 wurde Lachgas deshalb, unter besonderer Berücksichtigung des Kinder- und Jugendschutzes, mittels einer Gesetzesänderung in die Anlage 2 des Neuen-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) aufgenommen.
Die Neuregelung des Umgangs mit Lachgas verbietet sämtlichen Umgang mit Lachgas und Zubereitungen dieses Stoffes in Kartuschen mit einer Füllmenge von mehr als 8,4 g.