Belohnung zur ­Täterergreifung ­gefordert

München · Nach der Tötung eines streng geschützten Luchses im Berchtesgadener Land verlangt der SPD-Umweltpolitiker Florian von Brunn die vollständige Aufklärung des Falls. »Wilderei ist kein Kavaliersdelikt. Das hat auch nichts mit alpenländischer Tradition zu tun.

Den Tätern geht es allein um das Ausleben ihrer Tötungslust und ihrer Trophäengier. Das ist widerwärtig.« Von Brunn will, dass die Polizei eine Belohnung zur Ergreifung der Verantwortlichen aussetzt. Das Tier war am Dienstag, 5. September, ohne Kopf und Vorderpfoten im Saalachsee bei Schneizlreuth gefunden worden. Nach Angaben aus dem Büro des SPD-Politikers sei es bereits der sechste Fall von Luchstötung in Bayern seit 2010. Nach dem Bundesjagdgesetz ist der Luchs ganzjährig geschont, darf also grundsätzlich nicht gejagt werden.

Ausnahmen dürfen nur die zuständigen Sicherheits- oder Naturschutzbehörden unter engen Bedingungen zulassen. Im vorliegenden Fall berücksichtigt die Polizei bei den Überprüfungen, die unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein stattfinden, denkbare Verstöße nach dem Strafgesetzbuch (Jagdwilderei und Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete), dem Bundesnaturschutzgesetz (Zugriffsverbote) und dem Tierschutzgesetz (Töten eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund).

Das im Saalachsee aufgefundene Tier konnte von Experten identifiziert werden. Der Abgleich seines Fleckenmusters ergab, dass es sich bei dem toten Tier um »Alus« handelt, das 2015 im österreichischen Pinzgau erstmals gesichtet worden war.

Artikel vom 14.09.2017
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