Ein Grafinger vor dem NS-Sondergericht
Am 28. November 1938 fand vor dem Arbeitsgericht in Ebersberg eine Verhandlung wegen einer fristlosen Kündigung statt. In der Sitzung merkte die Klägerin, die Bedienung Johanna Bucher an, der Beklagte, der Wirt der Gaststätte „Zum Grandauer“, Simon Ahammer, habe bei der zum Bruch des Arbeitsverhältnisses führenden Auseinandersetzung erklärt, „,Grüß Gottʻ ist mein Gruß, ,Heil Hitlerʻ wenn ich muss“, und auch sonst immer wieder betont, dass der „Führer-Gruß“ in seinem Lokal, einer Bauernwirtschaft, nichts zu suchen habe. Diese Aussage vernahm der Ebersberger Justizassistent Erich Bergmeier, der sie als Sicherheitsdienst-Spitzel an die örtliche NSDAP-Kreisleitung meldete, ehe sie als Vergehen gegen das „Heimtückegesetz“ über das Landratsamt an die Geheime Staatspolizei und von dort weiter an den Leiter der Anklagebehörde beim Sondergericht München gelangte.
28.11.2025 21:58 Uhr
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