Grundsteuer-Hebesatz erhöht

Gemeinde Haar passt Steuer an

Haar · Schon seit zwei Jahren zahlt die Gemeinde mehr Geld an den Landkreis. Der Grund: Seit 2015 hat man hier die Hebesätze für die Grundsteuer von 250 Prozent auf 310 Prozent angehoben – auf dieser Grundlage wird seither die Kreisumlage berechnet. In Haar blieb der Hebesatz bei 250 Prozent.

Die Gemeinde hat die Mehrkosten bezahlt – aber nicht eingenommen. Nun hat der Gemeinderat eine Anpassung der gemeindlichen Hebesätze beschlossen. Übrigens die erste Anpassung seit 1999. 193.000 Euro – so viel macht das Mehr an Kreisumlage für die Gemeinde Haar für das Jahr 2017 aufgrund der Änderung der Hebesätze seitens des Landkreises aus. Um diesen negativen Betrag jetzt auszugleichen, stimmte der Gemeinderat zu, die Hebesätze der Grundsteuer auch in Haar auf das gleiche Niveau zu hieven und somit die Last gleichmäßig auf die Grundbesitzer zu verteilen. Andere Gemeinden des Landkreises München haben bereits in den letzten Jahren die Hebesätze angehoben.

Sowohl die Grundsteuer A, die Land- und Forstwirtschaft betrifft, als auch die Grundsteuer B, die für alle Haarer Eigenheimer gilt, ist ab diesem Jahr von 250 Prozent auf 310 Prozent angehoben worden. Die geänderten Grundsteuerbescheide sind bereits an alle Steuerpflichtigen der Gemeinde Haar verschickt. Diese gelten solange, bis sich Änderungen ergeben, die sich auf die Festsetzung der Steuer auswirken. Die Ansprechpartner für mögliche Einwände gegen den Grundlagenbescheid müssen beim Finanzamt München (Abteilung für Körperschaften; Katharina-von-Bora-Straße 4; 80333 München;Telefon: 12 52 -75 80, Telefax: 12 52 -77 77) vorgebracht werden.

Im Rathaus steht als Ansprechpartnerin Frau Nöthel (Telefon 4 60 02 -2 32 / E-Mail: Noethel@gemeinde-haar.de) bereit.

Artikel vom 16.01.2017
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