ADAC: Gesetzlicher Unfallschutz reicht oftmals nicht aus

Hilfe bei Hals- und Beinbruch

ADAC/München · Berufstätige verlassen sich oft auf die gesetzliche Unfallversicherung für den Fall, dass ihnen etwas zustößt. Irrtum. Zwar tritt die gesetzliche Unfallversicherung ein, wenn am Arbeits- oder Ausbildungsplatz etwas passiert.

Auch ein Abstecher zum Kindergarten oder zur Schule ist auf dem Weg zur Arbeit mitversichert. Nicht jedoch zum Bäcker oder um private Angelegenheiten zu erledigen. In dem Fall erlischt der gesetzliche Versicherungsschutz. Selbst bei Dienstreisen gibt es Einschränkungen: Wer zu einer Fortbildung fährt, ist zwar während der Veranstaltung im Seminarraum versichert, nicht jedoch bei privaten Unternehmungen am Abend.

Private Vorsorge

Egal, ob bei Unfällen im Beruf, in der Freizeit, im Haushalt, als Autofahrer oder auf Reisen: Wer gut vorsorgt, erlebt keine bösen Überraschungen. Zum Beispiel mit dem ADAC Unfallschutz. Er gilt weltweit und rund um die Uhr. Nach einem Unfall hilft die Versicherung unter anderem mit Krankenhaustagegeld und finanziellen Sofortleistungen.

Das Besondere am ADAC Unfallschutz: Neben der finanziellen Sicherheit bietet er zusätzlich die persönliche Unterstützung durch das ADAC Betreuungs-Team. Die Profis beantworten Fragen rund um die häusliche Versorgung und Pflege, denn oftmals beginnen die eigentlichen Probleme erst nach dem Unfall.

Optimaler Schutz für alle Lebenslagen

Für Versicherte mit dem Zusatzbaustein »Hilfe- und Pflegeleistungen« organisiert das Betreuungs-Team sogar eine Haushaltshilfe und mehr. Damit Sie optimal abgesichert sind, können Sie entsprechend Ihrer Bedürfnisse die Bausteine Erwachsener, Kind oder Senior wählen und zusätzlich in jedem Tarif zwischen einem Basis- oder Exklusiv-Schutz mit erweiterten Leistungen.

Den ADAC Unfallschutz gibt es bereits ab 4,86 Euro pro Monat. Informationen über sämtliche Leistungen gibt es in allen ADAC Geschäftsstellen und ­unter Tel.: 089 5195-0.

Artikel vom 11.01.2017
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