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Was bedeutet »Integrationskosten«?
München · Stadtrats-SPD hat Fragen zur Einigung von Bund und Ländern
Integration gibt’s nicht zum Nulltarif. Die Frage ist jedoch: Wer zahlt was? Wer ist wofür verantwortlich?
München · Lange wurde um die Verteilung der Kosten für die Integration von Flüchtlingen gerungen.
Anfang Juli einigten sich Bund und Länder schließlich: In den Jahren 2016, 2017 und 2018 erhalten alle Länder gemeinsam vom Bund zwei Milliarden Euro pro Jahr mehr aus der Umsatzsteuer, zusätzlich wird der Bund in den Jahren 2017 und 2018 jeweils insgesamt 500 Millionen Euro für die Förderung des Wohnungsbaus bereit stellen. Bis 2018 sollen weitere Anschlussregelungen verhandelt werden.
Diese Einigung wurde allgemein begrüßt. Aber was bedeutet sie konkret für die Stadt München? Die SPD-Fraktion hat dazu am Montag einen Antrag gestellt: Sie bittet das Sozialreferat, die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern darzustellen und dabei die konkreten Folgen für München aufzuzeigen.
Stadtrat Christian Müller, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion, erklärte dazu: »Wir begrüßen die grundsätzliche Einigung des Bundes mit den Ländern. Sie ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Allerdings stellen sich im Detail noch viele Fragen, beispielsweise welche Kosten zu den ›Integrationskosten‹ zählen. Können z.B. Kosten für Schulerweiterungen geltend gemacht werden, die durch den deutlichen Anstieg der Schülerzahlen notwendig geworden sind?«
Die Integration der Menschen, die zu uns gekommen sind, sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sollte deshalb auch von allen politischen Ebenen getragen werden, auch in finanzieller Hinsicht, meint der Stadtrat.
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