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Bestandssicherung Gärtnerplatzviertel
Isarvorstadt · OB Dieter Reiter setzt sich für die Erhaltungssatzung Gärtnerplatz ein
Die Verlängerung der Erhaltungssatzung sei eine unbedingt notwendige Maßnahme um Gentrifizierung zu begrenzen betont Reiter. Foto: Patricia Prankl/Archiv
Isarvorstadt · Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hatte dem Oberbürgermeister mitgeteilt, dass die Ende Mai turnusgemäß auslaufende Erhaltungssatzung im Gärtnerplatzviertel nicht mehr im gleichen Umgriff verlängert werden kann.
Um sicherzustellen, dass in dem beliebten Viertel auch weiterhin eine bunt gemischte Bevölkerung leben kann, hat der Oberbürgermeister die Verwaltung jedoch beauftragt zu prüfen, wie unter den rechtlich vorgegebenen Voraussetzungen ein größtmögliches Gebiet weiterhin in der Erhaltungssatzung verbleiben kann und gegebenenfalls sogar auch auf bislang nicht unter dem Schutz der Erhaltungssatzung stehende Gebiete ausgeweitet werden kann.
Die Verwaltung hat diese Prüfung positiv abgeschlossen und bereitet gerade einen entsprechenden Stadtratsbeschluss vor.
Bestandssicherung ist eine notwendige Maßnahme
Dazu sagt Oberbürgermeister Dieter Reiter: »Ich erwarte, dass alle rechtlichen Möglichkeiten zur Bestandssicherung in diesem beliebten Viertel voll ausgeschöpft werden. Die Verlängerung der Erhaltungssatzung ist eine unbedingt notwendige Maßnahme, um Gentrifizierung zu begrenzen. Ich möchte verhindern, dass der Charme dieses typisch münchnerischen Viertels mit seiner bunten Bevölkerungs- und Nutzungsmischung verloren geht.«
Der neue Umgriff wird sich in Zukunft nach Westen in Richtung Baldeplatz verschieben, hingegen werden z.B. die Grundstücke rund um das Projekt »The Seven« nicht mehr im Bereich der Erhaltungssatzung liegen. Insgesamt kann zukünftig eine deutlich größere Fläche unter den Schutz der Erhaltungssatzung Gärtnerplatz gestellt werden. Das Instrument der Erhaltungssatzung dient dem Milieuschutz: Sie soll verhindern, dass das Viertel seinen typischen Charakter verliert, weil sich weite Bevölkerungsschichten dort die Wohnungen nicht mehr leisten können. Mit dem Instrument der Erhaltungssatzung können u.a. Luxussanierungen verhindert werden.
Das Gärtnerplatzviertel ist eines von derzeit 19 Erhaltungssatzungsgebieten in München, in denen insgesamt ca. 235.000 Einwohnerinnen und Einwohner in rund 133.000 Wohnungen leben. Mit dem Instrument der Erhaltungssatzung nach § 172 des Baugesetzbuchs soll die Modernisierung von Altbauten so gesteuert werden, »dass die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten bleibt, wenn dies aus besonderen städtebaulichen Gründen erforderlich ist«. So sollen nachteilige städtebauliche Entwicklungen verhindert werden, die entstehen, wenn durch die Verdrängung der Wohnbevölkerung etwa die Infrastruktur im betreffenden Gebiet nicht mehr ausgelastet ist oder an anderer Stelle günstigere Wohnungen geschaffen werden müssen. Da die Satzung vorschreibt, dass Abbruch, bauliche Änderungen sowie Nutzungsänderungen einer speziellen Genehmigung bedürfen, können die Mieterinnen und Mieter insofern vor Vertreibung und Verdrängung durch Luxussanierung geschützt werden.
Stadt München übte mehrfach Vorkaufsrecht aus
Darüber hinaus steht der Landeshauptstadt München in Erhaltungssatzungsgebieten u.a. unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht zu. Dieses kann die Käuferseite nur abwenden, wenn sie durch eine sogenannte »Abwendungserklärung« die Verpflichtung eingeht, die Umwandlung in Eigentumswohnungen sowie unangemessene Modernisierungsmaßnahmen zu unterlassen.
Anlässlich des zeitlichen Ablaufs der Erhaltungssatzung Gärtnerplatzviertel wurde die Möglichkeit einer Verlängerung dieses Gebietes geprüft. Danach ist der Erhalt des gesamten Gebietes leider nach Prüfung der Verwaltung nicht mehr möglich. Der Oberbürgermeister bat jedoch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung zu prüfen, ob ein veränderter Umgriff die Kriterien für den Erlass einer Erhaltungssatzung erfüllt. Diese Prüfung konnte positiv abgeschlossen werden und soll voraussichtlich in der Vollversammlung im Mai dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden.
Damit können zumindest in einigen Bereichen des alten Umgriffes sowie aber auch in einigen neuen Bereichen die Instrumente der Satzung für weitere fünf Jahre wie in der Vergangenheit erfolgreich eingesetzt werden: Die Stadt übte mehrfach ihr Vorkaufsrecht aus, zudem wurden Abwendungserklärungen, die teure Sanierungen verhindern konnten, abgegeben. Mit der Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung, wenn auch in einem veränderten Umgriff, kann an diese erfolgreichen Maßnahmen angeknüpft werden.
Artikel vom 25.04.2016Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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