Dreiste Masche

München · Betrüger infizieren Smartphones

München · Die Masche ist dreist, aber bei einigen Betroffenen ist die Verunsicherung so groß, dass sie auf die Forderungen von Online-Betrügern eingehen. Beim Kriminalfachdezernat 12 der Münchner Polizei werden derzeit vermehrt Fälle von Schadsoftware auf Smartphones mit dem Betriebssystem Android registriert.

Eine Münchnerin hatte auf ihrem Smartphone mit Android-Betriebssystem eine neue Spieleapp installiert und noch kurz an dem Gerät gespielt. Nach einem Neustart zeigte das Smartphone auf dem Display eine Fehlermeldung an und ließ sich nicht mehr regulär verwenden. Im Inhalt der Meldung wurde die Münchnerin angeblich vom Bundeskriminalamt aufgefordert, 100 Euro mittels eines Zahlungsdienstleisters zu übermitteln, damit ihr Gerät wieder freigeschaltet wird. Ähnliches passierte einem Münchner Jugendlichen. Während des Surfens im Internet wurde er aufgefordert, eine App zu installieren, kurz darauf erschien auch bei ihm die Meldung auf dem Bildschirm, er solle 100 Euro zahlen.

Der Inhalt der Meldung ist frei erfunden. Weder ist das BKA dafür verantwortlich, noch wird das Gerät durch die Zahlung wieder freigeschaltet. Es handelt sich vielmehr um eine von Kriminellen entwickelte Schadsoftware, warnt die Münchner Polizei, die außerdem rät, verstärkt auf die Sicherheit von Smartphones zu achten. Dazu gehören im Bereich von Androidgeräten u.a. die Installation einer Antivirensoftware sowie das Deaktivieren der Option zur Installation von Apps aus unbekannten Quellen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass Google für Geräte mit dem Betriebssystem Android 4.3 (Jelly Bean) oder älter keine Updates zum Standardinternetbrowser (in der Regel durch eine blaue Weltkugel dargestellt) mehr bereitstellt.

Die Verwendung dieses Browsers kann also auf Geräten mit älteren Androidversionen zum Sicherheitsrisiko werden. Wenn es dennoch zur Infektion des eigenen Smartphones gekommen ist, sollte grundsätzlich eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Danach hilft zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Gerätes in der Regel nur ein Zurücksetzen auf den Werkszustand. Hierdurch gehen jedoch alle Daten auf dem Gerät verloren.

Artikel vom 23.04.2015
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