Ernst Weidenbusch (CSU)

Ernst Weidenbusch (CSU)

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Ernst Weidenbusch vertritt seit 2003 den Stimmkreis München Land Nord als direkt gewählter Abgeordneter im Bayerischen Landtag. Er wurde 1963 in München geboren und ist hier aufgewachsen.

Nutzen Sie Ihre Chance auf Mitbestimmung

Mit Zeitungsaustragen und Ferienjobs hat er früh begonnen, seine Ziele selbst zu finanzieren und umzusetzen. Nach dem Jura-Studium eröffnete er eine Anwaltskanzlei, die sich in der Maria-Theresia-Straße in München befindet. Seit 1992 ist er mit seiner Frau Claudia verheiratet. Ernst Weidenbusch ist Mitglied im Vorstand der CSU Landtagsfraktion, Kreisrat im Landkreis München und Kreisvorsitzender der CSU München Land. Er ist ein brauchbarer Skifahrer und gilt als versierter Schafkopf-Spieler.

Ernst Weidenbusch wird auf ganz unterschiedlichen Ebenen für den Stimmkreis tätig. So kümmert er sich um die Zuweisung von Lehrern an die Schulen genauso wie z. B. um den Erhalt der Feuerwehreinsatzzentrale im Landkreis München. Von der sozialen Situation verschafft er sich selbst ein Bild, wenn er tageweise in Altenhilfeeinrichtungen oder bei den sog. Tafeln mitarbeitet. Bei der Rettung der BayernLB waren dagegen Ministerpräsident Seehofer und Finanzminister Söder seine ständigen Gesprächspartner ebenso wie der Vorstandsvorsitzende Häusler und die Wettbewerbshüter von der EU.

Bei der Kontrolle des Bayerischen Verfassungsschutzes sorgt Ernst Weidenbusch für ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Datenschutz und Sicherheit. Seine Aufgabe ist es dabei, Maßnahmen gegen Terroristen, Rechts- und Linksextremisten, organisierte Kriminalität oder Rockerbanden zu beurteilen und zu genehmigen; außerdem überwacht er die Effizienz und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch die Verfassungsschützer.

Im Auftrag des Ministerpräsidenten nimmt sich Ernst Weidenbusch aber auch spezieller Einzelfälle an. Dabei deckte er im Rechtsausschuss des Landtags Fehler bei der Behandlung der Strafanzeige des Gustl Mollath auf und analysierte auch die entsprechenden Urteile und Beschlüsse.

Auf seiner Internetseite www.ernst-weidenbusch.de gibt Ernst Weidenbusch weitere Einblicke in seine Arbeit und unter dem Stichwort »UND GUT!« kann man in kleinen Beispielen nachlesen, was er dabei u.a. erreicht hat.


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