Ein Unfall, ein Schlaganfall, ... wie schnell kann es vorübergehend oder dauerhaft unmöglich werden, sich selbstbestimmt im Krankheitsfall zu äußern. Daher sollten alle Personen über 18 Jahre eine Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten haben. Auch Patientenverfügungen sind nicht nur für alte Menschen. Vielmehr gilt es generell, sich zu überlegen, wie im Falle von schwerer Erkrankung oder dauerhafter Bewusstlosigkeit vorgegangen werden sollte.
Bezirksrätin Irmgard Hofmann informiert am Mittwoch, 22. Juli, um 17.30 Uhr im Erdinger Weißbräu, Heiglhofstraße 13, ausführlich über gesundheitliche Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung. Keine Anmeldung erforderlich. Unterlagen werden zur Verfügung gestellt. Um Verzehr wird gebeten.