Kurz bevor der Münchner Stadtrat erneut über den Standort des geplanten U-Bahn-Betriebshofs Süd entscheiden soll, gerät das Verfahren zunehmend unter Druck. Die Bürgerversammlung für den Stadtbezirk 16 (Perlach) hat am 16. Juli sämtliche sechs Anträge der Bürgerinitiative U-Bahn-Betriebshof Süd (BI-UBS) mit großen Mehrheiten beschlossen. Die Empfehlungen reichen von der vollständigen Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie bis hin zu einer neuen, ergebnisoffenen Standortprüfung und einem integrierten Entwicklungskonzept für den gesamten Münchner Südosten. Die Empfehlungen müssen innerhalb von drei Monaten behandelt werden.
Für zusätzliche Brisanz sorgte der Jahresbericht des Bezirksausschussvorsitzenden Thomas Kauer. Er stellte erstmals Ergebnisse der seit längerem vorliegenden, aber immer noch nicht öffentlichen Machbarkeitsstudie vor. Demnach sind der U-Bahn-Betriebshof, der zweigleisige Ausbau der S5 und die Verlängerung der U5 grundsätzlich gemeinsam realisierbar. Gleichzeitig stellt die Präsentation ausdrücklich fest: Das öffentliche Verkehrsnetz der bisherigen Planung ist „nicht (mehr) darstellbar“ und „erfordert Umplanung“. Trotzdem soll der Stadtrat bereits in den kommenden Wochen den Standort erneut bestätigen und eine neue Rahmenplanung beauftragen.
„Die Stadt räumt erstmals selbst ein, dass die bisherige Planung nicht mehr funktioniert. Gleichzeitig soll der Stadtrat den Standort erneut bestätigen, obwohl eine neue Planung noch gar nicht existiert. Genau diese Reihenfolge haben die Bürgerinnen und Bürger auf der Bürgerversammlung mit großer Mehrheit infrage gestellt“, erklärt Weyhardt Bruns von der Bürgerinitiative U-Bahn-Betriebshof Süd.
„Wer einen Standort neu bestätigt, muss zunächst offenlegen, auf welcher Grundlage entschieden werden soll. Beteiligung beginnt nicht nach der Entscheidung, sondern davor,“ so Bruns.
Mit großer Mehrheit beschlossen die Bürgerinnen und Bürger sechs Empfehlungen an den Stadtrat, die Vertreter der Bürgerinitiative auf der Bürgerversammlung eingebracht hatten. Darin fordern sie,
1. die Machbarkeitsstudie „ÖPNV-Knoten Neuperlach Süd“ vollständig zu veröffentlichen und öffentlich vorzustellen,
2. vor jeder weiteren Standortbestätigung eine aktualisierte und ergebnisoffene Standortprüfung einschließlich möglicher Standorte entlang der geplanten U5-Verlängerung im Landkreis durchzuführen,
3. bis dahin keine Vorfestlegungen durch Flächennutzungsplanänderungen oder Vorzugsvarianten zu treffen,
4. die aktuellen Projektkosten einschließlich eines veröffentlichten Variantenvergleichs vorzulegen, bevor weitere Mittel freigegeben werden,
5. Klima-, Freiraum- und Parkmeilenziele verbindlich in die Planung aufzunehmen sowie ein aktuelles Stadtklimagutachten zu erstellen,
6. ein integriertes Entwicklungskonzept für den Münchner Südosten unter Einbeziehung des angrenzenden Landkreises zu erarbeiten.
Neben der Standortfrage fordert die Bürgerversammlung eine vollständige Aktualisierung der Wirtschaftlichkeitsgrundlagen. Während die Stadt derzeit ihr ÖPNV-Angebot aus Kostengründen einschränken müsse, könne über ein Infrastrukturprojekt mit Kosten in dreistelliger Millionenhöhe nicht auf Basis von Annahmen aus dem Jahr 2016 entschieden werden. Erforderlich seien belastbare Kosten auf Preisstand 2026 sowie ein transparenter Variantenvergleich über die gesamte Lebensdauer.
Weyhardt Bruns bringt die Erwartung der Bürgerinitiative auf den Punkt: „Es geht um zwei einfache Fragen: Wird die Machbarkeitsstudie vollständig veröffentlicht? Und werden die Bürgerinnen und Bürger beteiligt, bevor erneut über den Standort entschieden wird? Die Antworten darauf werden zeigen, welchen Stellenwert Transparenz und Bürgerbeteiligung in München tatsächlich haben.“
Die Bürgerinitiative betont, dass sie den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs ausdrücklich unterstützt. Ziel ist nicht die Verhinderung des Projekts, sondern ein transparentes, nachvollziehbares und rechtssicheres Planungsverfahren auf Grundlage der aktuellen Erkenntnisse aus dem Jahr 2026. Dazu gehört auch, den Betriebshof und den gesamten Verkehrsknoten so zu planen, dass die Belastungen für die unmittelbar betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner in Neuperlach, Waldperlach sowie in der Nachbargemeinde Neubiberg so gering wie möglich gehalten werden.