Stadt München und Landkreis München haben inzwischen bei der 7-Tage-Inzidenz den neu eingeführten Schwellenwert von 100 überschritten. Damit sind weitere Verschärfungen der Corona-Maßnahmen in Kraft getreten:
- Maximal fünf Personen oder zwei Hausstände bei Kontakten, privaten Feiern und im öffentlichen Raum
- Maskenpflicht, wo Menschen dicht und länger zusammen sind, unter anderem auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten, auch am Platz in Schulen aller Jahrgangsstufen und Hochschulen
- Sperrstunde ab 21 Uhr, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 21 Uhr, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 21 Uhr
- Maximal 50 Personen für Veranstaltungen aller Art, mit Ausnahme von Kirchenveranstaltungen, Demonstrationen und Hochschulen