Von Stefan Dohl
Die Familie besuchen, einen Motorradausflug machen, in die Berge zum Wandern oder in die Kirche gehen? Heuer sind diese Feiertagsaktivitäten unter Strafe nicht möglich. Die Coronavirus-Pandemie macht auch vor dem Osterfest nicht halt. Will heißen: Die derzeit strikten Ausgangs-Beschränkungen und Veranstaltungsverbote gelten natürlich auch an den anstehenden Feiertagen. So schmerzhaft und schwierig das auch derzeit für viele Menschen ist. Am letzten sonnigen Wochenende zog es trotz allem viele Menschen in die Parks und an die Isar. Die Polizei reagierte mit zahlreichen Kontrollen. Allein am Sonntag wurden in Stadt und Landkreis über 10.000 Kontrollen durchgeführt. Dabei seien knapp 3.800 Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung festgestellt worden. Meistens beließ es die Polizei bei Ermahnungen, in 272 Fällen kam es zu Anzeigen. "Aktuell tut uns schlechtes Wetter eher gut, als das warme und sonnige Frühlingswetter, wie in dieser Woche", sagt Werner Kraus, Sprecher vom Polizeipräsidium München. Deswegen hat die Münchner Polizei für Ostern erneut verstärkte Kontrollen angekündigt. "Wir wurden personell mit Kräften der Bereitschaftspolizei verstärkt und werden natürlich auch an Ostern im öffentlichen Bereich besonders präsent sein", so Kraus. Sei es im Olympiapark, im Englischen Garten, an der Isar oder am Flaucher. "In letzter Zeit bekommen wir auch viele Anrufe, etwa wenn eine private Party im Gange ist." Dem werde dann natürlich direkt nachgegangen.
Doch wohin kann man seinen Osterausflug mit der Familie überhaupt noch machen? Kraus: "Der sicherste Osterausflug ist sicherlich, wenn man mit seiner Familie daheim bleibt". Die ausgiebige Eiersuche sollte also in den eigenen vier Wänden, oder falls vorhanden, in den heimischen Garten verlegt werden. In Parks wollen die Beamten in solchen Fällen allerdings mit "Fingerspitzengefühl" vorgehen. "Gegen einen Osterspaziergang mit der Familie hat natürlich niemand etwas", so Kraus. Hier gilt laut Polizei die Devise: "Spaziergang ja, Picknick nein". Anders als ursprünglich kommuniziert, ist es mittlerweile allerdings doch erlaubt, auf einer Parkbank sitzend ein Buch zu lesen. "Es spricht überhaupt nichts dagegen, wenn sich jemand im Rahmen seines Spaziergangs allein, mit der Familie oder sonstigen Angehörigen seines Hausstandes zwischendurch auf eine Parkbank in die Sonne setzt", teilte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Mittwoch mit. Dies war bislang polizeilich verboten. Auch ein Sonnenbad in Park ist nun möglich, solange Gruppenbildungen vermieden und mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen gewahrt bleibt, heißt es aus dem Innenministerium. Immerhin eine kleine Lockerung der Beschränkungen also.
Die Ausflüge zu Fuß oder mit dem Radl sollten allesamt im näheren Wohnbereich bleiben. "Von einer Fahrt über Stunden in die Berge oder zu beliebten Ausflugsziele raten wir dringend ab. Das ist kein triftiger Grund und wird von den Kollegen dementsprechend kontrolliert", betont Polizeisprecher Kraus. Spaziergänge sind ebenfalls nur kein Problem, wenn die Begleitperson im selben Haushalt wohnt. Besuche von Großeltern, der Verwandtschaft oder guten Freunden gelten nicht als triftiger Grund das Haus zu verlassen und werden bei Kontrollen von der Polizei geahndet. Ebenso sind Spaziergänge oder Treffen mit Freunden, Grillabende mit den Nachbarn, oder Treffen zum Fußballspielen laut Ausgangsbeschränkung untersagt. Eine Atemmaske hebt die geltenden Kontaktsperren ebenfalls nicht auf. Sportliche Aktivitäten wie Joggen oder Radfahren hingegen sind erlaubt und empfehlenswert um sich fit zu halten, heißt es aus dem Polizeipräsidium.
"In der derzeitigen Situation sollten wirklich aller ihre sozialen Kontakte auf das Minimum beschränken" appelliert Kraus. Trotz zahlreicher angezeigter Verstöße ist die Polizei derzeit zufrieden mit der Disziplin der Bevölkerung. "Der große Teil der Menschen hält sich wirklich an die Beschränkungen", lobt Kraus. "Wir hoffen natürlich auch weiterhin auf die Einsicht der Leute". Gerade auch an Feiertagen. Denn nur so lässt sich die größte Herausforderung in der Geschichte der Bundesrepublik und des Freistaats Bayern mittelfristig in den Griff bekommen.