· Im Zuge der Straßen- und Kanalbauarbeiten an der B 15 in Taufkirchen, Höhe Attinger Weg, wird zur Durchführung der abschließenden Asphaltierungsarbeiten von Montag, 6. November, bis Freitag, 10. November, auf der B 15 eine Einbahnstraßenregelung angeordnet.
Die Einbahnstraßenregelung gilt für den Verkehr in Richtung Norden, also aus Dorfen und Erding in Richtung Landshut. Für den Verkehr aus Landshut in Richtung Süden erfolgt eine Umleitung über die Veldener Straße B 388 ED 13 (Moosen) ED 26 (Wetzling) nach Taufkirchen. Die Umleitungsstrecke wird entsprechend ausgeschildert.