Die rund 310 Gastro-Betriebe im Landkreis profitieren – viele Beschäftigte gehen laut Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) leer aus: Hotels, Restaurants und Gaststätten müssen seit Jahresbeginn deutlich weniger Mehrwertsteuer bezahlen – nämlich nur noch 7 statt 19 Prozent. „Von jedem Zehn-Euro-Schein, den der Gast im Restaurant lässt, bleiben dadurch rund 95 Cent zusätzlich für den Gastronomen übrig. Das Geld landet zwar in der Kasse – aber nicht im Portemonnaie der Beschäftigten“, sagt Tim Lünnemann von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).
Auch der Gast merke von dem Steuergeschenk, das die Bundesregierung den Gastronomen gemacht habe, so gut wie nichts: „Ein Rutscheffekt der Preise auf den Speisekarten im Kreis Starnberg ist wie erwartet ausgeblieben“, so Tim Lünnemann. Der Geschäftsführer der NGG München wird deutlich: „Da hat die Bundesregierung die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Denn die allermeisten Gastronomen im Kreis Starnberg stecken das Geld, das durch das Schnitzel-Steuergeschenk für sie übrig bleibt, in die eigene Tasche“, sagt Lünnemann.
Und es sei eigentlich „alles noch viel schlimmer: Denn gleichzeitig bezahlen viele Gastronomen ihren Beschäftigten in der Küche und im Service nur den gesetzlichen Mindestlohn. Und noch dreister wird es, wenn sich Gastwirte oder Restaurantbesitzer auch noch darüber beklagen, dass sie 1 Euro und 8 Cent beim Stundenlohn draufzahlen müssen, weil der gesetzliche Mindestlohn zum Jahresbeginn auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen ist.“, sagt Tim Lünnemann. Entscheidend und wirklich fair sei nur der Tariflohn, so Lünnemann. Der liege für eine gelernte und erfahrene Fachkraft in Bayerns Gastronomie bei immerhin 19,62 Euro pro Stunde.
Wer im Kreis Starnberg in der Gastronomie arbeitet, kann seinen Lohnzettel bei der NGG München prüfen lassen und dabei auch mehr über den aktuellen Tariflohn erfahren: unter Tel. 089/54 46 59-0 oder per Mail an region.muenchen@ngg.net.