Veröffentlicht am 31.08.2026 10:55

Beziehungsstreit löst Polizeieinsatz aus

Am Sonntagnachmittag, 30. August, soll am Bahnhof Haar ein Beziehungsstreit zwischen einem 33-Jährigen und einer 20-Jährigen eskaliert sein. Die 20-Jährige leistete anschließend Widerstand gegen Bundespolizisten.

Gegen 16.30 Uhr hielten sich der 33-Jährige und die 20-Jährige gemeinsam am Bahnsteig des Bahnhofs Haar auf. Dort kam es zwischen dem Paar zu einem Streit, bei dem der 33-Jährige die 20-Jährige geschlagen und bedroht haben soll. Anschließend stiegen beide gemeinsam in eine stadteinwärts fahrende S-Bahn der Linie S6.

Eine 50-Jährige, die zuvor am Bahnsteig in Haar auf den Zug gewartet und den Vorfall mitbekommen hatte, wurde in der S-Bahn von dem Mann bedroht. Die 50-Jährige wählte daraufhin den Notruf. Bis zum Eintreffen der alarmierten Bundespolizisten wurde der Zug am S-Bahnhof Leuchtenbergring zurückgehalten. Zur weiteren Klärung des Sachverhalts wurden die Beteiligten aus dem Zug gebracht. Dort verhielt sich das Paar gegenüber den Streifen der Bundespolizei zunehmend aggressiv.

Gefesselt zur Dienststelle

Anschließend nahmen die Beamten beide gefesselt mit zur Dienststelle im Ostbahnhof. Dabei leistete die 20-Jährige erheblichen Widerstand, verletzte einen Beamten leicht und beleidigte einen anderen. Der leicht verletzte Beamte blieb dienstfähig. Bei dem Paar ergaben freiwillig durchgeführte Atemalkoholtests 0,00 Promille. Ein freiwillig durchgeführter Drogenschnelltest schlug bei dem 33-Jährigen positiv an.

Beide sind bereits polizeibekannt

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der wegen Eigentums- und Betäubungsmitteldelikten bereits polizeibekannte Mann auf freien Fuß gesetzt. Gegen ihn ermittelt die Bundespolizei wegen des Verdachts der Körperverletzung und Bedrohung. Die Staatsanwaltschaft München I ordnete für die 20-Jährige eine Blutentnahme sowie die Vorführung beim Haftrichter an. Die Bundespolizei ermittelt gegen die wegen Gewalt- und Eigentumsdelikten ebenfalls bereits polizeibekannte Frau nun wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung.

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