Die Wertstoffinsel in der Lazarettstraße wird nicht versetzt. Der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) hat einem dementsprechenden Antrag des Bezirksausschusses Neuhausen-Nymphenburg (BA 9) nicht entsprochen. Die AWM weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Entscheidung für eine Versetzung oder einen Abzug einer Containerinsel stets nur gewichtige straßenverkehrs- oder grünalagensatzungsrechtliche Gründe haben kann. „Solche sind am Standort Lazarettstraße jedoch nicht gegeben“, erklärt Edwin Grodeke vom AWM.
Eine Sondernutzungserlaubnis könnte demnach nur bei dauerhaften, erheblichen Verstößen gegen die Verkehrssicherheit widerrufen werden. „Dies bedeutet letztendlich nichts anderes, als dass der Betrieb von Containerinseln über einen längeren Zeitraum hinweg Verkehrsteilnehmer in der üblichen Benutzung des Straßenraums, dazu zählen auch Gehwege, hindern müsse“, so Edwin Grodeke weiter. Die Argumente über von Containerinseln ausgehende Lärmbelästigungen würden somit in der Regel nicht ausreichen, insbesondere da das Straßenverkehrsrecht keine nachbarschützende Regelungen beinhaltet. Somit bleibe eine Sondernutzung für eine Wertstoffinsel stets gültig, sofern die Behälter oder ihr unmittelbares Umfeld den Verkehr nicht über Gebühr stören.
In einem Antrag der CSU-Fraktion, den der BA 9 einstimmig so beschlossen hatte, hatte das Gremium gefordert, unter anderem die Wertstoffinsel in der Lazarettstraße weiter in Richtung Dachauer Straße zu verlagern. Das Einwerfen in die Container – auch außerhalb der zugelassenen Zeiten – bringe erhebliche Lärmentwicklung mit sich, erklärte CSU-Fraktionssprecherin Kristina Frank in ihrem Antrag. „Da vielfach Abfall auch vor den Containern abgelagert wird, wird zudem Ungeziefer angezogen“, so die Stadträtin weiter.
Da die Landeshauptstadt nach Angaben des AWM nur bedingt Einfluss auf die Standortauswahl hat, könne man die Vorschläge zu neuen Standplätzen grundsätzlich nur an die jeweilige Betreiberfirma der dualen Systeme weitergeben. „Ob die Vorschläge jedoch aufgegriffen werden, liegt leider nicht in unserer Hand, da diese immer erst von den Betreiberfirmen akzeptiert und schließlich beantragt werden müssen“, betont Edwin Grodeke. „Die Wertstoffinsel in der Lazarettstraße befindet sich neben dem Gehweg auf befestigem Untergrund. Eine Verlegung dieses Platzes würde somit für die Betreiberfirma hohe Kosten für den Rückbau und eine erneute Befestigung der alternativen Aufstellfläche verursachen, die in keinem Verhältnis zum Nutzen einer Verlegung stehen.“
Darüber hinaus sei der vom BA 9 vorgeschlagene alternative Aufstellort in der Lazarettstraße weiter in Richtung Dachauer Straße nicht realisierbar, da diese Grünfläche Privatgrund sei und die Landeshauptstadt München derzeit keinen Zugriff habe. „Eine Aufstellung direkt angrenzend an diese Grünfläche ist ebenfalls nicht möglich, da überhängende Baumkronen die Leerung der Container durch ein Kranfahrzeug und somit die Einrichtung einer Wertstoffinsel verhindern“, erklärt Edwin Grodeke.