Der erste Rauchmeldertag dieses Jahres fand am Freitag, 13. Februar, statt. „Eigentum verpflichtet” lautete die Devise für Haus- und Wohnungseigentümer, da Rauchmelder auch in der selbst genutzten Immobilie installiert werden müssen. Den Rauchmeldertag gibt es seit 2006 unter dem Motto: „Freitag der 13. könnte Ihr Glückstag sein”. Dieses Jahr folgen noch zwei Rauchmeldertage, am 13. März und 13. November.
Derzeit gilt in 13 Bundesländern Rauchmelderpflicht. „Die Rauchmelderpflicht besteht nicht nur für vermietete Objekte, sondern auch für selbst genutztes Wohneigentum. Viele Eigentümer wissen dies nicht”, erklärt Christian Rudolph, Vorstand beim Forum Brandprävention e.V. Alle Kinder- und Schlafzimmer sowie angrenzende Flure müssen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Grundlage dafür ist die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Laut dem Statistischen Bundesamt stirbt in Deutschland durchschnittlich jeden Tag ein Mensch an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent ersticken an giftigen Rauchgasen. „Rauchmelder hätten ihr Leben retten können”, ergänzt Rudolph und empfiehlt Eigentümern auch ohne Einbaupflicht, Rauchmelder zu installieren.
In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Hessen müssen Rauchmelder in allen Wohngebäuden eingebaut sein. In Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt dies nur für Neubauten. Bestehende Wohngebäude sind in den kommenden Jahren nachzurüsten. In Bundesländern mit Rauchmelderpflicht sind die Eigentümer oder Vermieter für den Einbau verantwortlich.
Weitere Informationen zum Rauchmeldertag und zur Rauchmelderpflicht gibt es unter www.rauchmelder-lebensretter.de im Internet.