Veröffentlicht am 17.12.2010 09:27

Saftige Strafen für Winterreifen-Muffel im Ausland

In vielen Alpenländern sind Schneeketten bei entsprechender Wetterlage Pflicht (Foto: ADAC)
In vielen Alpenländern sind Schneeketten bei entsprechender Wetterlage Pflicht (Foto: ADAC)
In vielen Alpenländern sind Schneeketten bei entsprechender Wetterlage Pflicht (Foto: ADAC)
In vielen Alpenländern sind Schneeketten bei entsprechender Wetterlage Pflicht (Foto: ADAC)
In vielen Alpenländern sind Schneeketten bei entsprechender Wetterlage Pflicht (Foto: ADAC)

Wer in Deutschland mit seinem Pkw bei Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die sogenannten M+S-Reifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt rechnen. Sorgt er dabei für Behinderungen, beispielsweise an Steigungen, sind 80 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Aber welche Vorschriften gelten im Ausland? Der ADAC erklärt die aktuellen Bestimmungen in Deutschlands Nachbarländern:- Spitzenreiter ist Österreich mit Geldbußen bis zu 5000 Euro. Hier gilt eine situative Winterreifenpflicht vom 1. November bis zum 15. April bei winterlichen Straßenverhältnissen. Das heißt: Bei schneebedeckter Fahrbahn, Schneematsch oder Eis müssen an allen vier Rädern Winterpneus montiert sein. Alternativ können auch Schneeketten auf Sommerreifen aufgezogen werden. Die Benutzung von Schneeketten ist aber nur erlaubt, wenn die Fahrbahn durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Erlaubt sind Reifen mit einer M+S-Kennzeichnung und einer Profiltiefe von mindestens vier Millimetern.- In den Bergregionen Frankreichs kennzeichnen Schilder mit der Aufschrift „pneus neige“ die Strecken, auf denen Winterreifen oder Schneeketten Pflicht sind. Zuwiderhandlungen gegen die angeordnete Schneeketten- bzw. Winterreifenpflicht werden mit einer Geldbuße in Höhe von 135 Euro geahndet. Zudem ist die Mindestprofiltiefe 3,5 Millimeter.- In Italien kann für einzelne Strecken zu bestimmten Zeiten und bei entsprechenden Wetterverhältnissen kurzfristig die Benutzung von Winterreifen vorgeschrieben werden. Ausnahme Aosta-Tal: Hier gilt vom 15. Oktober bis zum 15. April Winterreifenpflicht, alternativ können auch Schneeketten auf Sommerreifen aufgezogen werden. Verstöße werden hier mit bis zu 80 Euro geahndet.- Ähnlich teuer kann es in Tschechien werden, wo Winterreifen – oder alternativ auch Sommerreifen mit Schneeketten – vom 1. November bis 31. März Pflicht sind: ab 80 Euro kostet dort der Verstoß. Die Reifen müssen hier eine Profiltiefe von vier Millimetern aufweisen.- In der Schweiz gilt keine generelle Winterreifenpflicht. Bei Verkehrsbehinderung wegen Fahrens auf verschneiten Straßen mit ungeeigneter Bereifung können jedoch Geldbußen verhängt werden. Zudem kommt bei einem Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen eine erhebliche Mithaftung in Betracht. Wichtig: Auf einzelnen Straßen schreiben Schilder die Ausrüstung des Wagens mit Schneeketten vor: Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Buße von rund 70 Euro.

Gute Planung mindert Bußgeldrisiko

Eigene Ketten lohnen sich nicht? Wer trotzdem keine gefährliche Rutschpartie riskieren und sich empfindliche Bußgelder und Ärger ersparen möchte, ist mit dem Schneeketten-Mietkauf auf der sicheren Seite. In den ADAC Service Centern sowie vielen Vertriebsstellen gibt es bereits ab 49,95 Euro hochwertige Kettensätze nach den strengen Prüfkriterien der österreichischen ÖNORM und des TÜV. Der Clou: Wer die Eisen nicht benutzt und die Verpackung nicht beschädigt, kann die Ketten zurückgeben und bekommt vom ADAC den Kaufpreis erstattet. Es wird lediglich eine Servicegebühr von drei Euro (Nicht-Mitglieder fünf Euro) pro Tag erhoben. Die Ketten sind für alle gängigen Reifenformate erhältlich (solange der Vorrat reicht). Wo sich die nächstgelegene Mietkaufstation befindet, erfährt man unter Tel.: 01805/ 10 11 12 (14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz; ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen) oder im Internet unter www.adac.de/suedbayern.

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