Für viele Menschen ist es ein wichtiges Ritual, wenn ein naher Angehöriger stirbt: Sie möchten dem Verstorbenen etwas mit auf die letzte Reise geben. Eine kleine Erinnerung, vielleicht ein Gegenstand, der dem Verstorbenen wichtig war. Doch was kann man eigentlich in einen Sarg legen, ehe er erd- oder feuerbestattet wird. Tanja Beetz fragte nach: Ehering? Kinderzeichnung? Stofftier? Was darf man seinen Angehörigen mit in den Sarg geben? Und was nicht?
Matthias Liebler, Bestattermeister und Vorsitzender des Bestatterverbands Bayern e.V.:
Vielen Angehörigen eines Verstorbenen ist es wichtig, sich noch einmal am offenen Sarg zu verabschieden. Diese Verabschiedung am offen Sarg ist ein wichtiger Baustein der Trauerbewältigung und in über 90 Prozent aller Todesfälle auch problemlos möglich. Qualifizierte Bestatter raten den Angehörigen zu einer Verabschiedung am offenen Sarg und begleiten die Angehörigen auf Wunsch auch dabei. Nicht selten kommt es vor, dass die Angehörigen persönliche Gegenstände oder aber auch Erinnerungen in den Sarg legen möchten. Dies ist selbstverständlich möglich. Die Gegenstände haben in der Regel keinen hohen finanziellen, sondern eher einen ideellen Wert. Grundsätzlich gilt, dass dem Sarg alle Gegenstände beigelegt werden können, die – bei einer Erdbestattung – zersetzbar sind und die den Zersetzungsprozess des Körpers nicht negativ beeinflussen. Bei einer Feuerbestattung kann alles in den Sarg gegeben werden, was rückstandslos verbrennt. Bei einer Feuerbestattung gibt es in begrenztem Rahmen auch die Möglichkeit z.B. Kinderbilder, Briefe, Fotos oder Schmuck direkt in die Urne zu legen. Letztlich legen die Friedhofssatzungen und/oder das jeweilige Bestattungsgesetz des Bundeslandes fest, welche Materialien (mit)bestattet werden dürfen. Gegen Opas Zigarre, einen Schal des Lieblingsfußballvereins oder ein Kuscheltier wird niemand etwas einwenden. Nicht erlaubt sind technische Geräte, wie z.B. Handys oder Gegenstände aus Glas. Sicherheitshalber sollten sich Angehörige im Vorfeld bei ihrem Bestatter oder bei der Friedhofsverwaltung bzw. dem Krematorium erkundigen, welche Materialien als Sargbeigabe möglich sind und welche nicht.
Beatrix Zurek, Leiterin des Gesundheitsreferats: Wenn Verstorbene der Erde übergeben werden, ist das für Hinterbliebene oft der schwerste Moment des Abschieds, da damit die Endgültigkeit des Todes markiert wird. Oft möchten Angehörige oder Freunde ihrem Abschied mit kleinen Beigaben eine persönliche Note verleihen und den Verstorbenen etwas lieb Gewonnenes mit auf ihre letzte Reise geben: einen Abschiedsbrief, eine Tafel der Lieblingsschokolade, eine Kinderzeichnung – die Möglichkeiten sind äußerst vielfältig. Damit sich die Grabbeigaben aber auch wirklich symbolisch gesehen zusammen mit den Verstorbenen auf den Weg machen können, ist es wichtig, dass sie ebenfalls wieder zu Erde werden und sich innerhalb der Ruhezeit von zehn Jahren vollständig und umweltfreundlich auflösen. Darin steckt etwas Tröstliches, nämlich der Gedanke, dass sich die Grabbeigabe wirklich mit dem Verstorbenen auf die Reise gemacht hat.
Nicole Rinder, Trauerbegleiterin und stellv. Geschäftsleiterin bei AETAS Lebens- und Trauerkultur: Sargbeigaben sind das persönliche Abschiedsgeschenk für den oder die Verstorbene. Sinn ist, dass die Angehörigen sich aufmachen, etwas Besonderes auszuwählen. Etwas, das die Verbindung zur verstorbenen Person zum Ausdruck bringt, an das Erlebnisse und Erinnerungen geknüpft sind. Für eine Erdbestattung sollten die Sargbeigaben verrottbar sein, bei einer Feuerbestattung dürfen sie keinen Schaden anrichten. Gegen einen Ehering ist aber nichts einzuwenden, und auch bei anderen kleineren Gegenständen drücken wir gerne mal ein Auge zu. Wir haben von Golfbällen über die Gartenschürze bis zur Süddeutschen Zeitung oder einem Kochbuch schon alles dabeigehabt.