Veröffentlicht am 15.07.2021 16:03

Der Versiegelung den Kampf angesagt


Von Brigitte Bothen
Weder schön noch umweltfreundlich sind Vorgärten, die mit Schotter aufgefüllt sind und in denen lediglich ein paar Alibi-Pflanzen wachsen dürfen. (Foto: bb)
Weder schön noch umweltfreundlich sind Vorgärten, die mit Schotter aufgefüllt sind und in denen lediglich ein paar Alibi-Pflanzen wachsen dürfen. (Foto: bb)
Weder schön noch umweltfreundlich sind Vorgärten, die mit Schotter aufgefüllt sind und in denen lediglich ein paar Alibi-Pflanzen wachsen dürfen. (Foto: bb)
Weder schön noch umweltfreundlich sind Vorgärten, die mit Schotter aufgefüllt sind und in denen lediglich ein paar Alibi-Pflanzen wachsen dürfen. (Foto: bb)
Weder schön noch umweltfreundlich sind Vorgärten, die mit Schotter aufgefüllt sind und in denen lediglich ein paar Alibi-Pflanzen wachsen dürfen. (Foto: bb)

In einem fraktionsübergreifenden Antrag hat sich der Bezirksausschuss Hadern (BA 20) in seiner letzten Sitzung einstimmig für ein Verbot von Schottervorgärten bzw. zugepflasterten Vorgärten ausgesprochen. Das Stadtteilgremium fordert die Stadt München auf, „bei allen Bauanträgen vorab zu prüfen bzw. festzustellen, dass Vorgärten weder mit Schotter noch mit Pflastersteinen versiegelt werden dürfen”. Gleichzeitig soll eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, „die dafür Sorge trägt, dass – insbesondere in den letzten Jahren – rechtswidrig versiegelte Vorgärten wieder entsiegelt werden”. Als weitere Maßnahmen schlägt der BA ein hohes Bußgeld bei Zuwiderhandlung sowie eine Informationskampagne vor, die die Auswirkungen einer Versiegelung und die Vorzüge entsiegelter Vorgärten deutlich macht.

Kleinen Beitrag leisten

Tatsächlich ist es in den letzten Jahren nicht nur bei Reihenhäusern zunehmend Mode geworden, das Stück Boden zwischen Gartenzaun und Haustür entweder ganz zu pflastern oder – was anscheinend derzeit als schick gilt – mit hellem Schotter und ein paar spärlichen Alibi-Pflanzen zu gestalten. Unter den Schotter kommen meist Folien oder Vliese, die verhindern sollen, dass Unkraut wächst, die gleichzeitig aber auch weitgehend wasserundurchlässig sind.

In seiner Antragsbegründung weist der Bezirksausschuss Hadern darauf hin, dass in der bayerischen Landesbauordnung gesetzlich geregelt ist, unbebaute Flächen wasseraufnahmefähig zu belassen. Und weiter heißt es: „Einerseits ist es ein bekanntes Phänomen, dass sich die Luft in der LHM deutlich aufheizt und andererseits – genauso bekannt – nimmt die Zahl der Starkregenfälle deutlich zu. Gleichzeitig wird massiv nachverdichtet und es gibt immer weniger Flächen, die noch Wasser aufnehmen können. Ein Verbot von Schottervorgärten bzw. gepflasterten Vorgärten wäre wenigstens ein kleiner Beitrag zur Prävention von Klimaschäden.”

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