Veröffentlicht am 11.06.2019 15:30

370 Wohneinheiten gerettet


Von red
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Wir wollen die Zweckentfremdungssatzung so verschärfen, dass beim Abbruch von Wohnraum der Ersatzwohnraum grundsätzlich im gleichen Stadtgebiet erstellt werden muss.” (Foto: Archiv)
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Wir wollen die Zweckentfremdungssatzung so verschärfen, dass beim Abbruch von Wohnraum der Ersatzwohnraum grundsätzlich im gleichen Stadtgebiet erstellt werden muss.” (Foto: Archiv)
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Wir wollen die Zweckentfremdungssatzung so verschärfen, dass beim Abbruch von Wohnraum der Ersatzwohnraum grundsätzlich im gleichen Stadtgebiet erstellt werden muss.” (Foto: Archiv)
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Wir wollen die Zweckentfremdungssatzung so verschärfen, dass beim Abbruch von Wohnraum der Ersatzwohnraum grundsätzlich im gleichen Stadtgebiet erstellt werden muss.” (Foto: Archiv)
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Wir wollen die Zweckentfremdungssatzung so verschärfen, dass beim Abbruch von Wohnraum der Ersatzwohnraum grundsätzlich im gleichen Stadtgebiet erstellt werden muss.” (Foto: Archiv)

„Im vergangenen Jahr konnten wir 370 Wohneinheiten retten und wieder dem Wohnungsmarkt zuführen. Zum Vergleich: Würden wir als Stadt 370 Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau realisieren, würde das die Landeshauptstadt München rund 139 Millionen Euro kosten. In den letzten Jahren konnten wird durch den Einsatz der Kolleginnen und Kollegen im Bereich Wohnraumerhalt 2.156 Wohneinheiten retten – das entspricht in etwa den Neubauplanungen im Prinz-Eugen-Park.“, begrüßt Sozialreferentin Dorothee Schiwy die jüngsten Erfolge im Kampf gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum.

Mit Inkrafttreten der Änderung des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum am 29. Juni 2017 und der darauf basierenden neuen städtischen Zweckentfremdungssatzung vom 15. Dezember 2017 gelten nun seit etwa eineinhalb Jahren verschärfte Regelungen im Zusammenhang mit der Zweckentfremdung von Wohnraum. Das Sozialreferat nutzt diese neuen rechtlichen Möglichkeiten.

„Mietwohnraum muss durch Mietwohnraum ersetzt werden”

Noch in diesem Jahr werde eine Änderung der Zweckentfremdungssatzung angestrebt. Schiwy erklärt: „Wir wollen die Zweckentfremdungssatzung so verschärfen, dass beim Abbruch von Wohnraum der Ersatzwohnraum grundsätzlich im gleichen Stadtgebiet erstellt werden muss. Mietwohnraum muss durch Mietwohnraum ersetzt werden und dieser darf nur zur ortsüblichen Vergleichsmiete vermietet werden.“

Das Sozialreferat fordert unter anderem eine Registrierungspflicht sowie eine Genehmigungspflicht sämtlicher Wohnungen, die für Zwecke der Fremdenbeherbergung angeboten werden. „Dabei nehmen wir auch die Internetportalbetreiber mit in die Verantwortung”, versichert die Sozialreferentin. Aber gerade der Marktführer „airbnb” erkenne den Auskunftsanspruch der Stadt nicht an und klage gegen die entsprechenden Anordnungen. „Wir fordern deshalb von Seiten des Freistaates weitere Anpassungen des Gesetzes über die Zweckentfremdung“, so Schiwy: „Außerdem bräuchten wir vor allem im Zusammenhang mit dem Medizintourismus die rechtliche Grundlage, um in letzter Konsequenz auch Wohnungen räumen und versiegeln zu können.“

north